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Hey Little World Neu 11.10.2006 Mittwoch, 11. Oktober 2006 18:34 | ||||
![]() Deutschland . NW |
Aachener Zeitung vom 11. Oktober 2006 Liebe Grüße, Jens. |
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Andromeda Neu 11.10.2006 Mittwoch, 11. Oktober 2006 19:21 | ||||
![]() Christina Sailer Neukirchen-Vluyn Deutschland . NW |
Also soweit ich weiß, dürfen nur Behinderte Menschen mit solchen Attraktionen nicht fahren, wenn sie nicht selbständig Ein- und Aussteigen können oder irre ich mich da? Also ich finde das ziemlich peinlich, dass man sie nicht mitfahren gelassen hat. Aber naja Vorurteile sterben anscheinend wohl nie aus.... ![]() |
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Lord Dreadnaught Neu 11.10.2006 Mittwoch, 11. Oktober 2006 20:06 | ||||
![]() Deutschland . HE |
Wenn der TÜV das vorschreibt, und das halte ich für durchaus glaubhaft, dann hat das mit Vorurteilen überhaupt nichts zu tun. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass es Unfälle, ausgelöst durch das Verhalten geistig Behinderter in Extremsituationen, wie es eine Achterbahnfahrt nun mal ist, duchaus gibt. (Es gab hier bei onride auch mal einen etwas größeren Thread mit diesem Thema.) Wenn der TÜV also Vorschriften mit Bezug auf geistig Behinderte macht, dann werden diese mit Sicherheit durch medizinische Fakten begründet sein. Ich kann natürlich nachvollziehen, dass das für die betroffenen Personen bitter sein kann, aber wer darin Diskriminierung sieht der übertreibt meiner Meinung nach, denn letztendlich geht es um die Sicherheit der Betroffenen selbst. |
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Spacken Neu 11.10.2006 Mittwoch, 11. Oktober 2006 22:26 | ||||
![]() Deutschland . SN |
Ich kann mir nicht vorstellen, das der TÜV dies vorschreibt. Eigentlich sind leicht geistig behinderte Menschen nicht "kränker" als normale "gesunde" Menschenn und daher nicht anderst zu behandeln.
Mein Nachbar ist 10 Jahre älter als ich und ist auch geistig behindert. Er tut sich oft bei ganz einfachen Dingen schwer (Grobmotorig, logisches Denken), aber man kann sich mit ihm ganz normal unterhalten. Mit ihm wahr ich und meine Brüder auch schon oft auf dem Cannstatter Wasen und er ist alles, aber auch alles gefahren und niemand hat auch mal was gesagt und ihm hat das alles nichts ausgemacht. Was ich damit sagen will ist, dass geistig behinderte Menschen genauso gesund sind wie nichtbehinderte, bis auf die leichte "Störung im Kopf". Was mir noch einfällt: Mein Bruder hat sein Ziwi in einer Behindertenwekstatt gemacht und hat mit denen auch einen Ausflug nach Tripsdrill gemacht und sagte dass die sich köstlich amüsiert haben. Es hätte richtig Spaß gemacht mit denen G'senkte Sau zu fahren. Gruß Christoph |
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AugustVonPolen Neu 12.10.2006 Donnerstag, 12. Oktober 2006 04:51 | ||||
![]() Deutschland . NW |
Grösster Mist aller Zeiten ![]() Die soll lieber beim Bäcker oder im Blumenladen anfangen ![]() *HalsHab* Auge |
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Coastermaster Neu 12.10.2006 Donnerstag, 12. Oktober 2006 06:01 | ||||
![]() Volker Deutschland . NW |
Was ich bitter fnde ist der Verweis auf das Schreiben a der Kasse und das dort dann schriftlich nchts zu finden ist.
Alles andere ist Spekulation. Keiner war bei der TÜV-Abnahme dabei. Und als Betreiber kann der Besitzer natürlich darauf verweisen. |
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Big Olli Neu 12.10.2006 Donnerstag, 12. Oktober 2006 10:42 | ||||
![]() Olli Wendorff Kaltenkirchen Deutschland . SH |
Das sehe ich anders. Wenn man sich mal die Zeit nimmt (die man in der Queue öfters hat), sich die Sicherheitsbestimmungen durchzulesen oder den Ansagen (so z.B. bei Colossos) anzuhören, wird sehr oft ganz klar und eindeutig darauf verwiesen, dass nur Menschen mitfahren dürfen, die alleine in der Lage sind, die Gondel zu verlassen und auch den Lift herabgehen zu können. Ich lasse mich nun nicht auf Spekulationen ein, ob das hier nun so war oder nicht. Tatsache ist aber, dass es für Behinderte nun mal leider andere Bestimmungen gibt, die aber eindeutig auf deren Sicherheit bezogen sind. Die Beurteilung, ob eine behinderte Person nun in der Lage ist, diese Bestimmungen im Notfall erfüllen zu können, liegt hier ganz eindeutig beim Betreiber, schliesslich muss der doch auch dafür haften, wenn es in einem Notfall eben nicht so gewesen ist. Ein Beispiel, was hier wohl jeder kennt: Was wäre wohl damals bei dem Brand der Gebirgsbahn passiert, wenn in der Bahn Behinderte gesessen hätten, die nicht in der Lage gewesen wären, ohne fremde Hilfe die Bahn zu verlassen. So leid es mir für die Behinderten tut, dass sie dieses Hobby nicht so beiwohnen können, wie sie es vielleicht gern möchten, aber es ist definitiv zu deren Sicherheit und hat nichts mit Bequemlichkeit, Diskriminierung o.ä. zu tun. Dem stimme ich voll zu, ein bisschen mehr Aufklärung durch das Personal wäre hier sicherlich angebracht gewesen. Viele Grüße, Olli |
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multimueller Neu 12.10.2006 Donnerstag, 12. Oktober 2006 11:02 | ||||
![]() Tom Deutschland . NW |
Die Gesetzeslage ist in Deutschland gänzlich anders, als z.B. in den USA. Und sie ist ziemlich einfach: Bei der TÜV-Abnahme hat der Betreiber zu zeigen, dass mit allen Fahrgästen, die er zu befördern wünscht, ein sicherer Betrieb jederzeit möglich ist, das gilt auch und insbesondere im Falle einer Evakuierung wegen technischen Defekts. Also schränkt der Betreiber den Personenkreis ein: Keine Schwangeren, keine Personen mit Rückenleiden und in diesem Fall keine Personen, die aufgrund ihrere Behinderung eben nicht evakuiert werden könnten.
Schwierig fällt natürlich die Abwägung im Einzelfall. Bei einem Rollstuhlfahrer ist es noch klar: der schafft es natürlich nicht den Lifthill herunter. Bei geistig Behinderten wird es da schon schwieriger und es ist eine Abwägungssache. Wenn natürlich, wie in diesem Fall der Leserbriefschreiber bei der Kartenverkäuferin ein riesen Fass aufmacht, ist klar, dass diese "Nein" sagen muss: Sie kann sich kaum herausreden, nicht auf eine potenzielle Gefährdung durch die geistige Behinderung hingewiesen worden zu sein. Und im Zweifelsfall muss auf Nummer Sicher gegangen werden. |
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AssAsSin Neu 12.10.2006 Donnerstag, 12. Oktober 2006 12:12 | ||||
![]() Dennis Deutschland . NW |
Das ist doch absoluter Quatsch was die Dame erzählt. Es gelten die Mitfahrbedingungen, die an der Kasse aushängen und wenn dort nicht explizit Menschen mit Behinderungen aufgeführt sind, so ist das auch keine Vorgabe. Sicherlich gibt es vorgaben vom TÜV, dass Mitfahrer problemlos evakuiert werden können, da ist dann aber auch Ende. z.B. die sind die strengeren Vorschriften im Phantasialand aus deren Eigeninitiative nach dem Brand der Gebiergsbahn entstanden. Und auch mit diesen verschärften Regel ist es nur so, dass Menschen, die sich nicht selbständig retten können, wie z.B. Rollstuhlfahrer, die Mitfahrt in den Achterbahnen, Wildwasserbahnen und dem MC verwährt wird (die Darkrides, Shows und auch Atlantis dürfen sie trotzdem besuchen), und trotz dieser verschärften Regeln konnten wir mit den geistig Behinderten Menschen problemlos in jede Achterbahn und auch in das MC. Das diese Regel vom PHL kommt und keine TÜV-Vorlage ist, kann man auch daran erkennen, dass z.B. Bandit im MP einen zusätzlichen Eingang für Rollstuhlfahrer hat. Vom TÜV kommt da gar nichts! | |||
Coastermaster Neu 12.10.2006 Donnerstag, 12. Oktober 2006 12:46 | ||||
![]() Volker Deutschland . NW |
Es obliegt halt dem Betreiber, wie hier schon einige sagten. Der TÜV gibt eine Mindestvorgabe. Mehr Sicherheit darfst Du immer machen. Was sinnvoll ist und was nicht, das bleibt ein Streitpunkt. Aber entscheiden tut dies immer der Betreiber. | |||
darkon Neu 12.10.2006 Donnerstag, 12. Oktober 2006 14:18 | ||||
darkon
Deutschland . HE |
Im Endeffekt ist es die Entscheidung des Betreibers. Wir haben Vertragsfreiheit und da kann sich jeder aussuchen mit wem er Geschäfte macht oder eben nicht.
Wenn der Betreiber Bedenken hat diese Person mitfahren zu lassen, dann hat sie halt Pech gehabt. Wer weiß denn hier schon genau wie das abgelaufen ist? Vieleicht hat sich die Tochter ja sehr stark an ihren Vater gedrückt odr so? Da kann man es schon verstehen wenn der Betreiber Bedenken hat und eben kein Risiko eingehen will. Denn die 4,- Euro die er vielleicht mehr einnimmt, können im Schadensfall sehr viel teurer kommen. Interessant finde ich den Hinweis, daß geistig Behinderte ja alle problemlos fahren können. ![]() Sicher können einige das, andere können das aber nicht. Es gibt mehr als nur eine geistige Behinderung und jeder Fall ist anders. Da sind Pauschalaussagen einfach nur unpassend. |
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multimueller Neu 12.10.2006 Donnerstag, 12. Oktober 2006 15:18 | ||||
![]() Tom Deutschland . NW |
[...] z.B. die sind die strengeren Vorschriften im Phantasialand aus deren Eigeninitiative nach dem Brand der Gebiergsbahn entstanden. Lieber Dennis, normalerweise versuche ich ja, nicht allzu polemisch zu posten, aber in diesem Fall schreibst Du "absoluten Quatsch": Aus Sicherheitsgründen ist es uns seitens des TÜV nicht gestattet, Fahrattraktionen an Gäste freizugeben, die diese nicht selbstständig betreten und verlassen können. Deshalb dürfen z.B. blinde Gäste und RollstuhlfahrerInnen unsere Fahrattraktionen laut TÜV leider nicht benutzen. Die Sicherheit all unserer Gäste können wir nur unter der Voraussetzung garantieren, dass jeder aus eigener Kraft die Ein- bzw. Ausgänge erreicht, was vor allem für nicht ebenerdig verlaufende Fahrattraktionen gilt. Hier führen die Wege sowie die Notausgänge über teilweise steile und schmale Stiege, die von behinderten Gästen nicht ohne fremde Hilfe überwindbar sind. Wir danken für Ihr Verständnis. Weiterhin bitten wir unsere Gäste mit gesundheitlichen Beschwerden wie z.B. Herzproblemen den Empfehlungen auf den Hinweistafeln an den einzelnen Attraktionen Folge zu leisten. |
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AssAsSin Neu 12.10.2006 Donnerstag, 12. Oktober 2006 16:12 | ||||
![]() Dennis Deutschland . NW |
Tom, ich weiß, dass das PHL das schreibt. Ich fänd es allerdings sehr eigenartig, wenn der TÜV ausschließlich im PHL diese Zusatzbestimmungen setzt. Vielleicht solltest Du einfach jemanden aus der Materie glauben, der schon einige Parks mit genannter Klientel besucht hat. | |||
multimueller Neu 12.10.2006 Donnerstag, 12. Oktober 2006 16:37 | ||||
![]() Tom Deutschland . NW |
Tut er nicht: Euro-Mir, Eurosat, Fjord-Rafting, Pegasus, Geisterschloss, Piraten in Batavia, Schweizer Bobbahn, Matterhorn-Blitz, Wildwasserbahn, Alpenexpress, Poseidon, Fluch der Kassandra, Silver Star, Atlantica SuperSplash Die Liste ließe sich unbegrenzt fortsetzen. Insofern ist es nicht angebracht, dem Phantasialand oder der im ursprünglichen Thema angesprochenen Mitarbeiterin zu unterstellen, den TÜV nur aus Behinderten-Unfreundlichkeit quasi vorzuschieben. |
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AssAsSin Neu 12.10.2006 Donnerstag, 12. Oktober 2006 16:48 | ||||
![]() Dennis Deutschland . NW |
Es ist keine Unfreundlichkeitsunterstellung sondern lediglich die Vermutung einer höheren Absicherung nach dem Brand. Des weiteren geht es nicht um Menschen in Rollstühlen sondern um Menschen mit geistiger Behinderung. Da der MP aber selbst Rollstuhlfahrern die Mitfahrt in Achterbahnen erlaubt, bringt es mich zum Nachdenken, wie viel Restirktion wirklich vom TÜV ausgeht.
Btw. dürfen in deinen Beispielen Menschen mit geistiger Behinderung uneingeschränkt das Angebot warnehmen. |
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multimueller Neu 12.10.2006 Donnerstag, 12. Oktober 2006 17:07 | ||||
![]() Tom Deutschland . NW |
De facto geht es -- und das steht auch in meinem ersten Post -- um Personen, die die Attraktion nicht selbständig betreten und (ggf. durch den Notausgang) verlassen können. Genau das schreibt der TÜV auch vor. Mit Deinen Äußerungen ("absoluter Quatsch", "Vom TÜV kommt da gar nichts!") unterstellst Du, dass dies nicht so sei und das ist schlicht und ergreifend nicht wahr.
Interessanter ist da die Fragestellung, wie vor Ort zu entscheiden ist, ob eine Person zum selbständigen Betreten oder Verlassen der Anlage jederzeit in der Lage wäre. Ist es möglich, die Person z.B. bei einem Kettenschaden ganz oben auf dem Lifthill sicher zu evakuieren? Einen Rollstuhlfahrer sicherlich nicht. Einen Blinden vermutlich auch nicht. Wie aber sieht das bei geistig Behinderten aus? Das ist nicht einfach zu beurteilen, ich täte mich da auch schwer. Wenn Du mit Deinen Leutchen in den Park gehst, kennst Du sie und Ihre Behinderung gut, und kannst das vermutlich beurteilen, aber haftest Du im Unglücksfall auch? Das Thema ist -- das siehr man auch in der Diskussion hier -- ein Minenfeld. Barrierefreieheit ist ein hohes gesellschaftliches Gut, was aber sofort in den Hintergrund tritt, wenn denn ein Unglücksfall eingetreten ist. |
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Bends Neu 12.10.2006 Donnerstag, 12. Oktober 2006 17:11 | ||||
![]() Deutschland . NW |
Das Problem hierbei ist weniger die körperliche Einschränkung, sondern wie verpackt der "Geist" die Belastungen, egal ob es sich um eine normale Fahrt oder um Notsituationen handelt.
Hierbei ist meiner Meinung nach eben auch die Betreuer gefordert, kann der Gehandicapte die Attraktion nutzen oder nicht. Aber ich kann auch die Betreiber verstehen, die sich hierbei absichern wollen. Es gibt ja nicht DIE "geistig/seelische Behinderung", sondern auch hier viele Unterformen. Es gibt durchaus Menschen, wo ich mir vorstellen kann, die zwar nicht in der Lage sind, ihren Alltag zu meistern, aber eben doch zu coastern. Andersrum gibt es Menschen, die es nicht schaffen Coaster zu fahren, aber sich selber ne Suppe zu kochen. Da die Betreiber dies aber nicht einschätzen können, sagen sie von vornherein nein, was ich schade, aber eben bei manchen Personen nachvollziehbar finde. Bei anderen Formen der seelischen/geistigen Behinderung ist dies völlig fehl am Platz. Insofern kann auf Grund dieses Leserbriefes, wo keiner das Mädchen kennt, auch keiner eine richtige Aussage dazu treffen, da man es schlichtweg nicht verallgemeinern kann, wer in der Lage ist mitzufahren... Ich selber bin ebenfalls mit Jugendlichen, die den Status seelisch/geistig behindert haben, mehrere Coaster und andere Attraktionen gefahren und zwar in verschiedenen Parks. Die Wahrheit liegt wie immer in der Mitte... ![]() |
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multimueller Neu 12.10.2006 Donnerstag, 12. Oktober 2006 17:29 | ||||
![]() Tom Deutschland . NW |
Das Problem liegt auch darin, dass der Angehörige, der sich echauffiert, dass seine wie auch immer gehandicapte/übergewichtige/angetrunkene/zu junge Begleitperson selbstverständlich problemlos mit der Bahn mitfahren kann, vermutlich der ist, der den Betreiber im Schadensfall vor Gericht als "vollkommen verantwortungslos" brandmarkt. Und Recht bekommt. | |||
AssAsSin Neu 13.10.2006 Freitag, 13. Oktober 2006 01:55 | ||||
![]() Dennis Deutschland . NW |
Ich muß nach geltendem Recht dafür haften, wenn eine zu Betreunende in meinem Dienst schwanger wird (ich wär finanziell und nach dem Sorgerecht) der Vater. Dementsprechend überlege ich natürlich auch, ob sich ein/e Schutzbefohlene/r in einer solchen Situation selber aus einem Fahrzeug retten kann. Ich finde es allerdings immer wieder schade, dass Menschen mit geistigen Behinderungen wesentlich unter ihrem kognitiven Vermögen behandelt werden. Nur weil sich ein Mensch nicht so artikulieren kann, wie jemand, der normal entwickelt ist, nur weil ein Mensch Defizite in bestimmten Bereichen hat, wird er als kompletter Pflegefall abgestempelt. Die Menschen, mit denen ich in die Attraktionen gegangen bin (btw 80% derer die ich betreue und betreut habe) würden, aus meiner Sicht, eine Notsituation nicht besser oder schlechter handlen können als eine normal entwickelte Person in einer extremen Stresssituation, wie sie in diesem Fall nunmal vorherschen würde. Aber who cares. Behinderte gelten in unserer Gesellschaft als nahezu lebensunfähig, warum sollte man sie anders einordnen? Der Darwinismus lebe hoch! |
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Coastermaster Neu 13.10.2006 Freitag, 13. Oktober 2006 08:23 | ||||
![]() Volker Deutschland . NW |
Dazu hätte ich doch gleich mal eine Frage:
Ich weiss, in Holland wird das anders geregelt. Dort dürfen Behinderte (auch Rollstuhlfahrer) mitfahren und sie erreichen die Coaster meist durch den Ausgang oder durch Sondereingängen. Gibt es dort nicht so eine Regelung? Sind andere Länder mit ähnlichen Vorschriften bekannt? Trotz alledem bin ich immer der Meinung: Sicherheit vor Spaß. Geschrieen wird meist erst, wenn was passiert ist. Dann ist es aber oft zu spät. Und ist es das Wert? Nur um 1 Runde Coaster zu fahren? |
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multimueller Neu 14.10.2006 Samstag, 14. Oktober 2006 09:26 | ||||
![]() Tom Deutschland . NW |
Ich bin jetzt kein ausgesprochener Spezialist für holländisches Recht, hier könnte vermutlich Marjon Vinck kompetenter weiter helfen, zumal sie im juristischen Bereich tätig ist. Aber grundsätzlich betreiben die Niederlande generell einen toleranteren Ansatz in der Gesetzgebung, als die bürokratischen Deutschen. Das dürfte auf Achterbahnen tendeziell eher selten vorkommen, oder? ![]() |
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rcmania Neu 15.10.2006 Sonntag, 15. Oktober 2006 00:00 | ||||
![]() Deutschland . BB |
Zumindest, was Efteling betrifft, kann ich euch weiterhelfen:
Alle Attraktionen, außer dem Traumflug, der Monorail im Laafendorf und dem Wellenkarussell "Polka Marina" sind für behinderte Besucher (*) durch einen speziellen Eingang zugänglich (mit maximal 2 Begleitern). In Villa Volta wurde ein spezieller Filmraum eingerichtet. *Als behindert gelten Besucher, die nicht in der Lage sind, den Park und/oder eine Attraktion ohne Begleitung zu betreten. |
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VegasTom Neu 09.02.2007 Freitag, 09. Februar 2007 15:04 | ||||
![]() Tom Deutschland . SL |
Im Phantasialand darf keine Attraktion von Rollstuhlfahrern benutzt werden. Also nichts mit durch den Ausgang etc. Auf der offiziellen Homepage steht ausdrücklich daß Rollstuhlfahrer Fahrattraktionen nicht benutzen dürfen. Insofern erübrigt sich die restliche Diskussion von rollstuhltauglichen Aufgängen. |
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dschaanick Neu 09.02.2007 Freitag, 09. Februar 2007 15:19 | ||||
![]() Deutschland . NW |
Ich denke mal, dass Behinderte die Attraktionen allgemein nicht benutzen dürfen, da sie im Notfall aus eigener Kraft flüchten müssten, und dies im Falle einer Behinderung oft nicht möglich ist.
Grüße Yannick |
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Funthomas Neu 09.02.2007 Freitag, 09. Februar 2007 15:21 | ||||
![]() Deutschland . NW |
Ein Behinderter muss noch lange kein Rollstuhlfahrer sein, oder? bis bald, Funthomas |
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