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Tödlicher Unfall auf dem Klotti-Coaster Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3
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benbender
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Redakteur Torsten Bender

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Avatar von benbender
Link zum Beitrag #1047481 Verfasst am Mittwoch, 17. August 2022 11:11 Relax
Maliboy Bevor hier Klotten an den Pranger gestellt wird, es kann auch am Gast gelegen haben.


Welches Fehlverhalten kann die Verstorbene denn an den Tag gelegt haben, dass Sie für den Unfall verantwortlich gemacht werden kann? Wenn es eine Bügelkontrolle gab, dann war der Bügel eng angelegt. Selbst als Meister der Kontorsion sehe ich nicht, wie man da dem Bügelsystem entkommen sollte. Die Schilderungen nach, ist Sie aber schon in der Kurve zuvor zur Seite gerutscht, dass spricht in meinen Augen dafür, dass der Bügel eben nicht ordnungsgemäß saß bzw. das System versagt hat.
Oder übersehe ich da etwas?
Snoop
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Operator Stefan Fliß
Herten
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Avatar von Snoop
Link zum Beitrag #1047482 Verfasst am Mittwoch, 17. August 2022 12:43 7 gefällt das Relax
Naja, aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass man den Bügeldrücker "überlisten" kann. Haben wir das nicht schon alle mal irgendwo gemacht um mehr Airtime zu haben? Damit wäre dann die Schuld definitiv beim Fahrgast.
Tupaii
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Aufsteiger Fabian
Hamburg
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Avatar von Tupaii
Link zum Beitrag #1047484 Smartphone verfasst am Mittwoch, 17. August 2022 15:55 15 gefällt das Relax
Ich finde, allein aus Respekt vor dem Opfer sollte man nicht spekulieren und Diskussionen über bewusst zu weit aufgelassene Bügel unterlassen. Wenn was rauskommt, werden wir es schon erfahren. Oder auch nicht.
Platz 2 der Top Bilder 2023PowerNagel
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Onrider

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Avatar von PowerNagel
Link zum Beitrag #1047485 Verfasst am Mittwoch, 17. August 2022 16:33 Relax
Richtig
PowerNagel's und Karlita's, nächste Freizeitparkbesuche: Wintertraumtreffen im Phantasialand
Profil Update: 23.08.2023
Gewinner des Fotowettbewerbs "Deine besten Achterbahnbilder 1/3" 2023Maliboy
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Administrator Kai Dietrich
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Avatar von Maliboy
Link zum Beitrag #1047492 Verfasst am Mittwoch, 17. August 2022 19:39 Relax
Ja.

Aber das gleiche gilt auch für den Park.

Tschau Kai
Tupaii
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Aufsteiger Fabian
Hamburg
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Avatar von Tupaii
Link zum Beitrag #1047495 Smartphone verfasst am Mittwoch, 17. August 2022 20:28 Relax
Deshalb hat der erste Satz zwei Teile.
arpi
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Aufsteiger Mathias Arp
Kaltenkirchen
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Avatar von arpi
Link zum Beitrag #1049413 Verfasst am Dienstag, 18. Oktober 2022 10:47 Relax
Das jetzt vorliegende TÜV-Gutachten zum Unfall auf dem "Klotti-Coaster" liefert als Ergebnis, das kein technischen Defekt der Anlage festgestellt werden konnte.
Es wird allerdings empfohlen die Rückhaltesysteme auf den aktuellen Stand der Technik anzupassen. Der Kreis Cochem-Zell teilt mit, das die Achterbahn wieder fahren darf, sobald die Anlage nachgerüstet und erneut überprüft wurde.
Quelle: www.swr.de
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Gewinner des Fotowettbewerbs "Deine besten Achterbahnbilder 1/3" 2023Maliboy
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Administrator Kai Dietrich
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Avatar von Maliboy
Link zum Beitrag #1049422 Verfasst am Dienstag, 18. Oktober 2022 14:06
1 mal bearbeitet, zuletzt am 18.10.2022 14:10
Relax
Was genau meinen die denn damit? Muss nun eine Automatische Bügelkontrolle nachgerüstet werden oder müssen andere Verriegelungen in die Wagen/an die Bügel gebaut werden?
Der Text:
Zitat Das Gutachten empfiehlt laut Kreis aber eine Nachrüstung, um einen Betrieb nach dem heutigen Stand der Technik zu gewährleisten.

Quelle: swr.de gutachten-nach-toedlichem-unfall-auf-achterbahn-im-freizeitpark-klotten-100.html

sagt ja nicht wirklich aus, was 'nachgerüstet' werden soll.

Edit:
OK, bei NTV wird es besser erklärt:
Zitat Die Nachrüstung sehe ein elektronisches Rückhaltesystem vor, sagte der Sprecher der Kreisverwaltung. Derzeit sei es so, dass die Bügel von den Gästen heruntergedrückt und von Mitarbeitern kontrolliert würden. Bei dem elektronischen System könne die Achterbahn nicht losfahren, wenn die Bügel nicht eingerastet seien.

Quelle: n-tv.de Gutachten-ergibt-Kein-technischer-Fehler-im-Freizeitpark-Klotten-article23658258.html

Mit anderen Worten: Eine Elektronische Bügelkontrolle.

Tschau Kai
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Bends
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Avatar von Bends
Link zum Beitrag #1049425 Smartphone verfasst am Dienstag, 18. Oktober 2022 17:54 1 gefällt das Relax
Kurz: Also wurde nichts festgestellt, was man nicht durch eine „richtige“ manuelle Bügelkontrolle hätte auch erreichen können. Zumal die elektronische Überwachung letztlich genauso manuell kontrolliert muss, da - je nach Körper - die Freigabe erteilt wurde ohne das der Bügel ausreichen geschlossen ist.
mico
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Administrator Michael Coslar

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Avatar von mico
Link zum Beitrag #1049456 Verfasst am Mittwoch, 19. Oktober 2022 06:31 Relax
Ich vermute, es geht eher darum, dass der Wagen erst losfahren kann, wenn der Bügel bei einem nicht besetzten Sitz auch geschlossen ist.
Carpe omnia!
Bends
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Aufsteiger

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Avatar von Bends
Link zum Beitrag #1049476 Smartphone verfasst am Mittwoch, 19. Oktober 2022 10:12 Relax
Wobei die Gefahr, dass eine nicht vorhandene Person aus einem nicht geschlossenen Bügel heraus fällt, vermutlich vernachlässigbar ist. Geht wohl eher darum, dass man quasi „gezwungen“ ist, die Bügel überhaupt manuell zu kontrollieren und nicht nur via Sicht.
Gewinner des Fotowettbewerbs "Deine besten Achterbahnbilder 1/3" 2023Maliboy
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Administrator Kai Dietrich
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Link zum Beitrag #1049492 Verfasst am Mittwoch, 19. Oktober 2022 12:38 Relax
Wobei ja die Theorie war das die Person seitlich aus dem Sitz gerutscht ist. Mit Geschlossenen Bügel wäre das ja dann schwerer gewesen.

Tschau Kai
Bends
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Avatar von Bends
Link zum Beitrag #1049499 Smartphone verfasst am Mittwoch, 19. Oktober 2022 16:16 Relax
Was aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Quatsch ist, da bei den Gerstlauer Bobsleds der Einzelbügel der Mitfahrer rechts und links der Beine sind, nicht nur auf einer Seite, sprich, ein durchrutschen auf die andere Seite ist so nicht möglich.
benbender
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Redakteur Torsten Bender

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Avatar von benbender
Link zum Beitrag #1049502 Verfasst am Mittwoch, 19. Oktober 2022 17:19
1 mal bearbeitet, zuletzt am 19.10.2022 17:21
Relax
benbender Die Schilderungen nach, ist Sie aber schon in der Kurve zuvor zur Seite gerutscht


Maliboy Wobei ja die Theorie war das die Person seitlich aus dem Sitz gerutscht ist.


Bitte bei dem bleiben was auch geschrieben wurde. Zur Seite und nicht aus. Zudem auch keine Theorie, siehe unten.

Bends Was aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Quatsch ist


Zitat Nach Angaben der Behörde war das Opfer auf dem Achterbahn-Sitz zunächst ins Rutschen gekommen und anschließend aus der Bahn gefallen.


Angabe der Staatsanwaltschaft, siehe Bericht des SWR.
swr.de nach-achterbahn-unglueck-in-klotten-oeffnet-der-freizeitpark-wieder-100.html
Gewinner des Fotowettbewerbs "Deine besten Achterbahnbilder 1/3" 2023Maliboy
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Administrator Kai Dietrich
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Avatar von Maliboy
Link zum Beitrag #1049513 Verfasst am Mittwoch, 19. Oktober 2022 19:16 Relax
1. Habe ich nicht geschrieben, das das HIER geschrieben wurde
2. In Deinen 'Beweis' steht nur was von Rutschen. Nicht in welche Richtung. Kann ja auch noch vorne (oder hinten) sein.

@Bends:
Ja, ich weiß das mit den Bügeln (hatte mir sogar extra noch mal ein Video angeschaut). Darum verstehe ich ja noch viel weniger, wie man dann das raus fallen kann bzw. wohin ist sie denn Gerutscht ? Wir reden hier immerhin von einer Erwachsenen Frau und kein Kind.

An sich tut es nichts zur Sache, aber Gerade weil ich bei so etwas ja gerne von Nicht Achterbahn Fans gefragt werde, würde ich es schon gerne irgendwie verstehen.

Tschau Kai
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heinecken
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Moderator Stephan Mayer

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Avatar von heinecken
Link zum Beitrag #1052432 Verfasst am Freitag, 31. März 2023 19:43 1 gefällt das Relax
Laut der Homepage des Parks geht die Bahn zum Saisonstart am 1. April wieder in Betrieb.

Wie News-Trier.de schreibt, hat die Kreisverwaltung Cochem-Zell den Betrieb wieder genehmigt, nachdem die Bahn in der Winterpause nun wie erwartet mit einer elektronischen Bügelkontrolle nachgerüstet wurde.
Dadurch haben sich nun wohl auch die Mindestgröße und Mindestalter geändert.

Das Todesermittlungsverfahren seitens der Staatsanwaltschaft läuft aber wohl noch, weil ein Sachverständigengutachten noch aussteht.
No heed for shadows on your way, that try to steal your laughter!
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