In Anaheim ist es sogar noch eine Spur dramatischer: der Gewerkschaften-Bund "Coalition of Resort Labor Unions", der 17.000 Disneyland-Mitarbeiter repräsentiert, hat den Eröffnungs-Fahrplan boykottiert, so dass der vorgeschlagene Wiedereröffnungstermin 17.07.2020 gestern abgesagt und bis auf weiteres verschoben wurde.
Ob dies Auswirkungen auf Florida haben wird, bleibt abzuwarten. Bislang hält Disney an den Wiedereröffnungsplänen fest. Allerdings wird der Umstand, dass New York State, New Jersey und Connecticut für Florida-Rückkehrer eine 14-tägige Quarantäne verhängt haben, nicht helfen.
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In Florida wirds auch nichtmehr lange dauern bis die ersten wieder schließen, die akutellen Zahlen in Orlando sind 1:218, das ist allerdings in Florida noch wenig, Miami-Dade hat 1:98. Orange Country (Cal), also da wo Disney ist sind es 1:286. Eine gute Übersicht hat die NY Times
Zur Verschiebung von Anaheim schreibt der Spiegel:
Der Staat Kalifornien habe noch keine Richtlinien für die Inbetriebnahme von Themenparks vorgelegt, hieß es am Mittwoch in einer Mitteilung des Konzerns.
In Florida wirds auch nichtmehr lange dauern bis die ersten wieder schließen, die akutellen Zahlen in Orlando sind 1:218, das ist allerdings in Florida noch wenig.
Wobei man dazu sagen muss, dass die Zahl der Corona-Toten (noch) weitestgehend stabil bzw. sogar rückläufig ist. Man muss selbst entscheiden, was man daraus schließt.
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Der Konzernchef der Lufthansa Spohr hat wohl heute (25.06.2020) auf der Hauptversammlung folgende Aussage getätigt, die allen auf die Rückzahlung der Ticketkosten wartenden Kunden Mut machen kann:
Außerdem verspricht Spohr: Jeder Kunde, dessen Flug Corona-bedingt ausgefallen ist, bekomme sein Geld zurück – spätestens in sechs Wochen. Man nehme auch „die aktuellen Sorgen unserer Kunden ernst“.
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@Lipton: Ich hab mir im Laufe der Monate ein Set von Arbeitshypothesen zusammengestellt, von denen ich bislang noch keine verwerfen musste:
Das Ding ist saisonal. Das nützt Floridianern aber nicht, weil die keinen richtigen Winter haben.
Das Immunsystem der Bewohner von Breitengraden mit Schnief- und Hust-Wintern kann SARS-Cov-2 in einer gewissen Fallzahl durch eine unspezifische Immunantwort abwehren. Das nützt Floridianern ebenfalls nicht.
Aus meiner Sicht ist die Todeszahl bei allen Makeln der robusteste Indikator für das Infektionsgeschehen. In Deutschland kommt auf 9.000 Einwohner ein Todesfall, in Florida auf 6.500 Einwohner. In Angesicht des hohen Rentner-Anteils im Sunshine-State ist das nicht dramatisch mehr. Wir werden noch vor der Wiedereröffnung sehen, ob die aktuell erhöhten Infektionszahlen sich in erhöhten Todesfällen widerspiegeln.
Die Floridianer testen wirklich gut. 1,6 Mio oder 13% ist ein anständiger Wert. Wir sind bei 5 Mio bzw. 16%. Aber wir machen's auch schon länger.
Ich glaube schon, dass man sich in Walt Disney World anstecken kann. Aber ich bin der festen Überzeugung, dass die Freizeitparks, so wie sie wiedereröffnet werden sollen, keinerlei Potenzial für ein Superspreader-Szenario haben.
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Was spricht eigentlich, abgesehen von den Kosten, gegen einen Bundesweiten Antikörpertest ? Erscheint mir sinnvoller als immer nur die Menschen mit Symptomen zu testen.
Der AFAIK beste Antikörpertest hat eine Sensitivität (also mit welcher Wahrscheinlich er einen Positivfall korrekt erkennt) von nahezu 100% und eine Spezifität (mit welcher Wahrscheinlichkeit er einen Negativfall korrekt erkennt) von 99,8%. Dies bedeutet, dass 0,2% der Negativen fälschlicherweise als positiv ermittelt werden.
Zur Zeit haben wir in Deutschland ca. 200.000 Fälle (die Dunkelziffer lassen wir erst mal außen vor), bei 83Mio. Einwohnern. Auf 100.000 Einwohner sind das 240 Fälle. Diese 240 Fälle würde der Test auch alle korrekt erkennen. Zusätzlich würde er aber auch weitere 200 (also 0,2% von 100.000) positiv erkennen, die es aber gar nicht sind. Das bedeutet, dass fast die Hälfte der Personen, die offenbar Antikörper haben, in Wahrheit gar keine haben. Der Test sagt mit den Zahlen in DE also überhaupt nichts aus.
Erst mit einer Dunkelziffer vom 5-10 fachen der ermittelten Fälle würde der Test statistisch verwertbare Ergebnisse liefern können. Ich denke, man will einfach die enormen Kosten und den riesigen Aufwand vermeiden, wenn das Ergebnis sein kann, dass man den Test quasi wegwerfen kann. Deswegen geht man hin, und testet erst einmal im Kleinen nach Antikörpern, um zu sehen wie die Dunkelziffer in DE außerhalb von Hotspots in etwa sein wird. Erst dann wird man entscheiden, ob ein groß angelegter Test zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt Sinn ergibt.
Aber wenn man das Szenario mal weiterspinnt: Was wäre denn so schlimm an den falschen Positiven? Angenommen, man bekommt es wirklich hin alle „gleichzeitig“ zu testen und isoliert dann alle Positiven für zwei Wochen. Hätte man dann nicht theoretisch das Virus besiegt? Man hätte ja „nur“ versehentlich ein paar Leute zu viel isoliert. Besser zu viel als zu wenig. Oder?
Also zumindest mal abgesehen von Umsetzbarkeit, Timing und Kosten ...
Mit dem IgG-Antikörper-Tests kann man nur testen, wer das Virus hatte und nicht, wer es hat. Aber auch mit einem PCR-Test kämst Du nicht hin, mit den aktuellen Testkapazitäten in Deutschland brauchst Du 1 1/2 Jahre um "einmal alle" zu testen. Dass der PCR-Test in den 1-2 Wochen zwischen Infektion und Symptombeginn nicht gut funktioniert, ist dann noch das kleinere Problem.
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Gabs da nicht auch das Problem dass viele Leute mit leichten Symptomen gar keine Antikörper bilden, weil die körpereigene Immunabwehr auch so mit dem Virus fertig wurde?
Der frühe Vogel fängt den Wurm- aber die zweite Maus bekommt den Käse.
Gabs da nicht auch das Problem dass viele Leute mit leichten Symptomen gar keine Antikörper bilden, weil die körpereigene Immunabwehr auch so mit dem Virus fertig wurde?
Man kann auch bei SARS-CoV-2 davon ausgehen, dass es Leute gibt, die eine gewisse Grundimmunität haben, deren unspezifische Immunabwehr mit dem Virus fertig wird oder die zwar IgA / IgM Antikörper (akut), aber keine IgG-Antikörper („Gedächtnis“) bilden.
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(...) die zwar IgA / IgM Antikörper (akut), aber keine IgG-Antikörper („Gedächtnis“) bilden.
Witzig, genau darüber hab ich mir letztens Gedanken gemacht. Ohne diese Erkenntnis könnte man nämlich meinen, dass Menschen die leichte Symptome hatten dann befürchten müssen, es nochmal "richtig" zu bekommen.
Wie gut und wie lange eine durchgemachte Infektion gegen SARS-CoV-2 schützt, weiß man gegenwärtig noch gar nicht. Es gibt Krankheiten, bei denen eine Immunität ein Leben lang hält (z.B. Masern), und solche (z.B. HPV), bei denen das nicht so ist. Die "Qualität" der Immunität kann auch von anderen Faktoren abhängen, z.B. in welchem Lebensalter die Antikörper gebildet wurden und wie stark das Virus mutiert.
Epidemiologisch ist die individuelle Immunität auch gar nicht so entscheidend: ob jemand aufgrund einer Impfung, aufgrund einer durchgemachten Infektion oder aufgrund einer unspezifischen Abwehr das Virus nicht weiter trägt, spielt letztlich für das Infektionsgeschehen keine Rolle.
Das senkt übrigens auch die Anforderungen an einen Impfstoff. Selbst wenn dieser nur in 70% aller Fälle zu einer Immunität führt, kommt es zu einer erheblichen Unterdrückung oder sogar Eliminierung des Virus. Das Ganze steht und fällt mit der Impfquote.
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Laut Paragraph 10 der schleswig-holsteinischen Corona-Verordnung muss in Freizeitparks pro 1000 Quadratmeter für Besucher zugänglicher Fläche eine Kontrollkraft für die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln vorhanden sein:
§ 10 Freizeiteinrichtungen
(1) Die Betreiber von Freizeitparks, Tierparks, Wildparks und Zoos haben nach Maßgabe von § 4 Absatz 1 ein Hygienekonzept zu erstellen; die Betreiber von Freizeitparks haben es vor Betriebsaufnahme der zuständigen Behörde anzuzeigen. Bei einer für die Besucher zugänglichen Wege- und Verkehrsfläche von über 1.000 Quadratmetern ist die Überwachung der Voraussetzungen nach § 3 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 und 2 durch eine Kontrollkraft erforderlich; je weiterer 1.000 Quadratmeter ist regelmäßig mindestens eine weitere Kontrollkraft erforderlich.
Eine Kontrollkraft pro 1000 Quadratmeter (20m x 50m) ist nicht wenig. Der Hansapark hat nach eigenen Angaben eine Fläche von 460.000 qm, wobei da sicher auch der Parkplatz, der Vorplatz, Verwaltung und andere Backstage-Bereiche enthalten sind, die nicht zu der in der Verordnung erwähnten für Besucher zugänglichen Fläche zählen. Wenn man mal von realistisch 150.000 qm ausgeht, wären das aber trotzdem noch 150 Kontrollkräfte. Finde ich viel, aber durchaus positiv.
Hoffen wir mal, das die auch wirklich existieren und insbesondere auch Ihrer Aufgabe gewissenhaft und ohne Scheu vor Diskussionen/Konflikten wahrnehmen!
Gibt es so eine Verpflichtung für die Betreiber von Freizeitparks in anderen Bundesländern auch? Oder wird es alleine den normalen Angestellten überlassen das zu kontrollieren und durchzusetzen?
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Ich nehme an, da steht aber nicht genau definiert, was diese „Kontrollkraft“ macht. Denn „mal eben“ 150 Mitarbeiter mehr hinstellen wird nicht umzusetzen sein. Da werden sämtliche Mitarbeiter an Fahrgeschäften, in Shops und der Gastronomie mitgezählt werden. Schließlich können/sollen die ja neben ihrer normalen Tätigkeit auch für die Umsetzung der Maßnahmen da sein.
Die Frage ist ja eher auch: Gehören Grünflächen die man zwar betreten kann, aber nicht darf auch dazu. Auch muss man wohl Attraktionsflächen auch abziehen.
Also ich glaube nicht, das der Hansa-Park nun 50 bis 150 Personen einstellt, die den ganzen Tag nur damit zubringen, dafür zu sorgen, das die Ignoranten die Abstandsregeln einhalten.
Man muss juristische Texte auch lesen können. Da steht "regelmäßig mindestens eine weitere Kontrollkraft erforderlich". "Regelmäßig" bedeutet hier, dass letztendlich die zuständige Behörde im Einzelfall entscheidet.
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In den diversen Pop-Up-Freizeitparks justieren die Betreiber übrigens derzeit noch regelmäßig an ihren Ticketsystemen nach.
So hat beispielsweise das Düsselland mittlerweile die Zeitslots rausgeschmissen (und den Grundpreis glaube ich auch am Wochenende auf 8,- Euro gesenkt), im FunDoMio gibt es jetzt für 5,- Euro "Flaniertickets" ohne Fahrgeschäftnutzung (die sich zum Flatrateticket upgraden lassen; Einzelfahrten zu kaufen ist wohl weiterhin nicht vorgesehen).
Wer einen Besuch ins Auge fasst sollte sich da also regelmäßig informieren, die Konditionen sind wohl noch in der Erprobungsphase.
Was die Lufthansa angeht bekam ich jetzt immerhin mal eine Mail mit dem Erstattungsetrag. Die Meilen sind auch schon gut geschrieben. Das Geld noch nicht. Geduld und Spucke mit der Lufthansa
"Some men see things as they are and say why? I dream things that never were and say "Why not?"
Auch bei mir hat es heute die Lufthansa nach "nur" 8 Wochen geschafft, mir folgende Mail zu senden:
We received your request for a refund of your flight. Open refund requests will be processed in the next 6-8 weeks. Due to high volumes, we would like to thank you for your patience and understanding for the processing delay.
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@Lipton, @multimueller, @Alron, Ihr wisst schon, das ICH nun eure Erstattung bezahle (bzw. wir alle hier).
@Endymion
Jemand hat mir mal gesagt, wenn man eine Frist gesetzt hat und die wurde verstrichen lassen, das man dann auch Zinsen verlangen kann. Und die sollen sogar weit über den aktuellen Zinssatz der EZB liegen.
In den zusammenhang habe ich die Tage von einen ehmaligen Postler auch was interessantes gehört. Nämlich zum Thema Einschreiben. Allgemein denkt man ja, das ein Einschreiben mit Rückschein die sicherste wahl ist. Dem ist aber wohl nicht so. Wenn das nämlich abgelehnt wird (wie es ja augenscheinlich seitens der LH gemacht wurde) gilt es tatsächlich als nicht zugestellt.
Wenn man dagegen ein Einwurfeinschreiben macht, unterschreibt der der Briefträger das er es zugestellt hat. Und damit ist eine Zustellung wohl rein Rechtlich/Formal erfolgt. Wenn dann die angesprochene Partei nicht reagiert ist sie in der Pflicht.
Ob diese Aussagen nun wirklich 100% so zutreffen, weiß ich nicht. Von der Logik macht es aber durchaus sinn (ist ja wie mit den Fax und einen Qulifizierten Sendebericht. Das Fax alleine ist noch kein Beweis. Erst der Sendebericht der zum einen das Fax zeigt, zum anderen eine Bestätigung der zustellung dokumentiert wird vor Gericht akzeptiert).
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