Ich habe nun schon öfter Beschreibungen von Hotelquarantäne gehört. Und alle hatten das Gleiche gesagt: Verpflegung wird vor der Tür abgestellt und man nimmt sie ohne jemanden zu sehen/sprechen (und dementsprechend auch ohne jemanden potentiell anzustecken) entgegen. Sprich: Kontaktlos.
Aber wie schon geschrieben wurde, wird das vermutlich nicht immer so laufen. Ein paar Ausreißer werden sich auch da immer wieder finden.
Zum Thema Quarantäne wiederhole ich nur mal das, was ich gestern gehört habe (im Radio):
Ankunft aus Südafrika in Frankfurt: Ja, wir fahren dann jetzt mal mit der Bahn nach Hause und begeben uns dann in die Häusliche Quarantäne ...
Aber erst einmal im Worst Case den Zug Infizieren.
Ich wiederhole mich: Ich bin froh, das ich nicht in einen Polizeistaat wohne, aber was das Durchsetzen von Regeln angeht haben wir viel Nachholbedarf. Erst gestern beim Essen wieder erlebt. Ja, er hat sich die Impfzertifikate bzw. Impfbücher zeigen lassen. Aber weder hat er den QR Code verifiziert, noch den Namen abgeglichen (Etwas, was der Kölner Weihnachtsmarkt übrigens tatsächlich hinbekommen soll).
Frage: Das Fälschen von Impfzertifikaten ist ja inzwischen einen Straftat. Aber, wenn ich einfach eines einer anderen Person zeige auch?
Das Fälschen von Impfzertifikaten ist ja inzwischen einen Straftat.
Ja und zwar seit 1969, die einschlägigen Paragraphen wurden nur neu klarer formuliert:
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr unter der ihm nicht zustehenden Bezeichnung als Arzt oder als eine andere approbierte Medizinalperson ein Zeugnis über seinen oder eines anderen Gesundheitszustand ausstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von unbefugtem Ausstellen von Gesundheitszeugnissen verbunden hat, Impfnachweise oder Testzertifikate betreffend übertragbare Krankheiten unbefugt ausstellt.
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr als Arzt oder andere approbierte Medizinalperson ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen ausstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von unrichtigem Ausstellen von Gesundheitszeugnissen verbunden hat, Impfnachweise oder Testzertifikate betreffend übertragbare Krankheiten unrichtig ausstellt.
Aber, wenn ich einfach eines einer anderen Person zeige auch?
Das dürfte (ebenfalls seit 1969) genauso eine Straftat sein:
Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr von einem Gesundheitszeugnis der in den §277 und §278 bezeichneten Art Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist.
Der entscheidende Unterschied der aktuelle Gesetzesfassung besteht darin, dass die vorherige Formulierung auf die Nutzung der falschen Zeugnisse zur Täuschung von Behörden und Versicherungsgesellschaft abgestellt hat. Dies wurde durch „im Rechtsverkehr“ ersetzt. Außerdem wurde eine Strafmaßverschärfung für schwere Fälle hinzugefügt.
Wenn Du als ungeimpfter im Restaurant aufgefordert wirst, Dein Impfzertifikat zu zeigen, vorsätzlich aber das von Hein Hülsensack (geimpft) zeigst, dann könnte man das durchaus als Tat gemäß §277 i.V.m. §279 bewerten. Eine solche juristische Figur nennt man „Analogie“.
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Wobei ich mich da etwas verkehrt ausgedrückt habe. Tom hat wohl nicht unrecht, das, wenn ein Arzt eine Imfpung eingetragen hat, die gar nicht durchgeführt wurde, das Strafbar war.
Wenn das nun aber ICH gemacht habe, war das nicht Strafbar, da ein Impfpass nicht als Urkunde gilt.
Und das gleiche (und das meinte ich da eher) gilt auch beim Vorzeigen. Wenn ich nicht gegenüber einer Behörde oder Versicherung meinen modifizierten/gefälschten Impfpass gezeigt habe (und dazu galten halt auch Apotheken) war das nicht Strafbar.
Wenn das [Ausstellen eines falschen Impfpasses] nun aber ICH gemacht habe, war das nicht strafbar
Doch:
Wer unter der ihm nicht zustehenden Bezeichnung als Arzt oder als eine andere approbirte Medizinalperson oder unberechtigt unter dem Namen solcher Personen ein Zeugniß über seinen oder eines Anderen Gesundheitszustand ausstellt oder ein derartiges echtes Zeugniß verfälscht, und davon zur Täuschung von Behörden oder Versicherungsgesellschaften Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahre bestraft.
Und das gleiche (und das meinte ich da eher) gilt auch beim Vorzeigen. Wenn ich nicht gegenüber einer Behörde oder Versicherung meinen modifizierten/gefälschten Impfpass gezeigt habe war das nicht Strafbar.
Doch:
Wer, um eine Behörde oder eine Versicherungsgesellschaft über seinen oder eines Anderen Gesundheitszustand zu täuschen, von einem Zeugnisse der in den § § 277 und 278 bezeichneten Art Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahre bestraft.
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Beim ersten Punkt gebe ich Dir ja noch recht (Zitat: oder ein derartiges echtes Zeugniß verfälscht).
Beim zweiten sieht es das LG Osnabrück aber anders. Hier haben sie am 26.10. bestätigt, das das Vorzeigen eines Gefälschten Impfausweises zum erlangen eines Zertifikates in der Apotheke keine Straftat ist. Das Gilt dann auch für Restaurants, Sportveranstaltungen etc.
Beim zweiten sieht es das LG Osnabrück aber anders.
Dessen Sicht aber nicht rechtskräftig ist. Was nun aber ohnehin nicht mehr relevant ist, da die Legislative ja mittlerweile präzisiert hat.
Hat [Stephane Bancel, der Chef von Moderna] da so ein Bauchgefühl oder belegt der [die geringere Wirksamkeit seines Vakzins gegen Ominkron] auch irgendwie später im Artikel?
Er beruft sich auf die Meinung von Wissenschaftlern, mit denen er diesbezüglich gesprochen habe. Aber die können zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht mehr, als die Mutationen im Spike Protein theoretisch bewerten. Demzufolge deutet man seine Aussage am besten als das, was sie vermutlich ist: eine dringende Einladung an die Staaten der Welt, schon mal das „neue noch bessere Moderna-Vakzin - jetzt noch stärker gegen Omikron“ vorzubestellen.
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Beim zweiten sieht es das LG Osnabrück aber anders.
Dessen Sicht aber nicht rechtskräftig ist. Was nun aber ohnehin nicht mehr relevant ist, da die Legislative ja mittlerweile präzisiert hat.
Dann erkläre mir mal, ab wann etwas Rechtskräftig ist.
Wie hier zu Lesen ist, hat das LG Osnabrück das AG Osnabrück bestätigt. Also in zwei Instanzen wurde das so festgelegt.
Wenn dem nicht so gewesen wäre, hätte man das Paragraphen ja auch gar nicht anpassen müssen.
Dann erkläre mir mal, ab wann etwas Rechtskräftig ist.
Wenn die Rechtsmittel erschöpft sind.
Der vorliegende Fall ist ein schönes Beispiel wie Rechtsfindung abläuft. Hier hat sich die Legislative im Jahr 1969 überlegt, das Fälschen von Gesundheitszeugnissen unter Strafe zu stellen, aber nur, wenn damit Behörden oder Versicherungen getäuscht werden sollen. Das hat auch jahrelang dufte funktioniert. Dann kam aber Corona, bei der der Staat einige hoheitliche Aufgaben (die Kontrolle des Impfstatus und die Übertragung von Impfausweisen in ein digitales Format) privatrechtlichen Unternehmen überlassen hat. Jetzt könnte man argumentieren, dass ein Gastwirt, der den Corona-Status prüft oder ein Apotheker, der ein Corona-Zertifikat ausstellt, letztlich die „verlängerten Arme“ der Gesundheitsbehörden sind. So eine Situation nennen Juristen ein „Problem“ - und das meinen die in Gänze wertfrei.
Jetzt ist es aber auch so, dass nicht jedes Mal, wenn ein Gesetz aus der Zeit fällt, der Gesetzgeber eine neue Formulierung oder gar ein neues Gesetz produziert. Vielmehr versuchen Gerichte zu ergründen, was die Intention des Gesetzgebers war und wenden „alte“ Paragraphen auf „neue“ Probleme an. Das nennt man „Analogie“. Ein amüsantes Beispiel ist §919 BGB:
Der Eigentümer eines Grundstücks kann von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks verlangen, dass dieser [...] wenn ein Grenzzeichen verrückt [...] geworden ist, zur Wiederherstellung mitwirkt.
Wahnsinnig gewordene Grenzzeichen sind im Allgemeinen nicht häufig anzufinden. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass das so im Gesetz steht. In diesem Fall ist es aber relativ einfach, die Intention des Gesetzgebers zu ergründen. Und kein Richter würde hier von einer „Rechtslücke“ sprechen, wenn er verschobene Grenzzeichen verhandeln soll.
Im vorliegenden Fall hat das Landgericht (über dem noch drei weitere Instanzen stehen) erkannt, dass es den Willen des Gesetzgebers nicht ergründen kann. Es wäre an der Staatsanwaltschaft gewesen, Rechtsmittel einzulegen und so lange durch die Instanzen zu gehen, bis entweder eine Auslegung erfolgt oder das Gesetz an die Regierung zum Heilmachen zurückverwiesen wird.
Dieser Situation wollte die Bundesregierung zuvorkommen, indem sie pro-aktiv die entsprechenden Paragraphen geändert hat. Daran erkennt man aber auch die Besonderheit der Situation: normalerweise gehen einer solchen Gesetzesanpassung langwierige juristische Fachdiskussionen voraus. Hier wurde hingegen locker aus der Hüfte geschossen.
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Die Vereinigten Arabischen Emirate haben nach eigenen Angaben als erstes Land der Welt 100 Prozent der eigenen Bevölkerung mindestens einmal gegen Corona geimpft.
Da fragt man sich: Impfen die auch 0-5 Jährige? Oder leben in den Emiraten keine 0-5 Jährigen? Oder - was wahrscheinlicher ist - die haben einfach geimpfte Gastarbeiter mitgezählt. Soll es da ja geben. Hab ich gehört.
Hört sich so an, als ob ein Impfdurchbruch trotz Booster sehr wahrscheinlich ist...
Nein. Das bedeutet lediglich, dass selbst eine Booster-Impfung keinen 100%-Schutz bietet. Was schon bekannt war.
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Ich denke es sollte so langsam Mal überall durchgedrungen sein, dass es bei der Impfung nicht vordergründig darum geht, eine Infektion zu vermeiden, sondern darum, einen schweren Verlauf zu verhindern. Und dabei sind die Impfstoffe spitze.
Der frühe Vogel fängt den Wurm- aber die zweite Maus bekommt den Käse.
Danke Tom für die Ausführung, auch wenn sie mir immer noch nicht wirklich aufzeigt, warum das Urteil nicht ‚Rechtskräftig‘ war. Einfach aus dem Grund, weil die Staatsanwaltschaft theoretisch noch höher hätte gehen können?
Weil Du schreibst ja:
Im vorliegenden Fall hat das Landgericht (über dem noch drei weitere Instanzen stehen) erkannt, dass es den Willen des Gesetzgebers nicht ergründen kann. Es wäre an der Staatsanwaltschaft gewesen, Rechtsmittel einzulegen und so lange durch die Instanzen zu gehen, bis entweder eine Auslegung erfolgt oder das Gesetz an die Regierung zum Heilmachen zurückverwiesen wird.
Was Dein Beispiel mit der Analogie angeht, finde ich in übrigen, das Du da ein schlechtes Beispiel gewählt hast. Mag sein, das man das heute nicht mehr so sagt, aber ich Denke das einen Großteil der Leute klar ist (sein sollte), das hier nicht der Geisteszustand gemeint ist sondern verrücken im sinne von verändern/verschoben (mann rückt ja auch immer noch Tische und Stühle zurecht). Aber, vielleicht bin ich auch nur zu Alt und kenne den Begriff deswegen…
Danke Tom für die Ausführung, auch wenn sie mir immer noch nicht wirklich aufzeigt, warum das Urteil nicht ‚Rechtskräftig‘ war. Einfach aus dem Grund, weil die Staatsanwaltschaft theoretisch noch höher hätte gehen können?
Genau das heißt „nicht rechtskräftig.“
Mag sein, das man das heute nicht mehr so sagt, aber ich Denke das einen Großteil der Leute klar ist (sein sollte), das hier nicht der Geisteszustand gemeint ist sondern verrücken im sinne von verändern/verschoben.
In diesem Fall müsste im Gesetz stehen "Wenn ein Grenzzeichen verrückt worden ist". Dort steht aber "Wenn ein Grenzzeichen verrückt geworden ist". Und das bedeutet eindeutig, dass es den Verstand verloren hat. Ist ein Klassiker aus dem kleinen BGB-Schein.
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Ich denke es sollte so langsam Mal überall durchgedrungen sein, dass es bei der Impfung nicht vordergründig darum geht, eine Infektion zu vermeiden, sondern darum, einen schweren Verlauf zu verhindern. Und dabei sind die Impfstoffe spitze.
Was ja scheinbar auch das Ziel der bestehenden Regeln ist, großartig anders kann man sich die Auslegung der Selbigen durch manche Arbeitgeber sonst kaum erklären.
Es gibt aus meiner Sicht keinen Grund, besonders beunruhigt zu sein. Das einzige, was mich momentan beunruhigt, ist, dass es Menschen gibt, die noch gar nicht geimpft sind.
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Das größte Risiko für Deinen Plan besteht darin, dass Joe Biden aufgrund der fast viermal so hohen Inzidenzen in Deutschland und der Omikron-Variante die Grenzen wieder dichtmacht oder eine für einen Orlando-Urlaub unpraktikable Quarantäne verhängt.
Das ging schnell:
As part of an enhanced winter covid strategy Biden is expected to announce Thursday, U.S. officials would require everyone entering the country (1) to be tested one day before boarding flights, regardless of their vaccination status or country of departure. Administration officials are also considering a requirement that all travelers (2) get retested within three to five days of arrival. [...] In addition, they are debating a controversial proposal to require all travelers, including U.S. citizens, (3) to self-quarantine for seven days, even if their test results are negative.
(1) wäre ja noch irgendwo okay, (2) ist hochproblematisch, da man sich ggf. in den USA ein Quarantäne-Hotel für 10 Tage organisieren darf, (3) ein No-Go. Donnerstag wissen wir mehr.
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Es gibt aus meiner Sicht keinen Grund, besonders beunruhigt zu sein. Das einzige, was mich momentan beunruhigt, ist, dass es Menschen gibt, die noch gar nicht geimpft sind.
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. (Albert Einstein)
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