Bevor hier Klotten an den Pranger gestellt wird, es kann auch am Gast gelegen haben.
Welches Fehlverhalten kann die Verstorbene denn an den Tag gelegt haben, dass Sie für den Unfall verantwortlich gemacht werden kann? Wenn es eine Bügelkontrolle gab, dann war der Bügel eng angelegt. Selbst als Meister der Kontorsion sehe ich nicht, wie man da dem Bügelsystem entkommen sollte. Die Schilderungen nach, ist Sie aber schon in der Kurve zuvor zur Seite gerutscht, dass spricht in meinen Augen dafür, dass der Bügel eben nicht ordnungsgemäß saß bzw. das System versagt hat.
Oder übersehe ich da etwas?
Naja, aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass man den Bügeldrücker "überlisten" kann. Haben wir das nicht schon alle mal irgendwo gemacht um mehr Airtime zu haben? Damit wäre dann die Schuld definitiv beim Fahrgast.
Ich finde, allein aus Respekt vor dem Opfer sollte man nicht spekulieren und Diskussionen über bewusst zu weit aufgelassene Bügel unterlassen. Wenn was rauskommt, werden wir es schon erfahren. Oder auch nicht.
Das jetzt vorliegende TÜV-Gutachten zum Unfall auf dem "Klotti-Coaster" liefert als Ergebnis, das kein technischen Defekt der Anlage festgestellt werden konnte.
Es wird allerdings empfohlen die Rückhaltesysteme auf den aktuellen Stand der Technik anzupassen. Der Kreis Cochem-Zell teilt mit, das die Achterbahn wieder fahren darf, sobald die Anlage nachgerüstet und erneut überprüft wurde.
Quelle: www.swr.de
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Was genau meinen die denn damit? Muss nun eine Automatische Bügelkontrolle nachgerüstet werden oder müssen andere Verriegelungen in die Wagen/an die Bügel gebaut werden?
Der Text:
Das Gutachten empfiehlt laut Kreis aber eine Nachrüstung, um einen Betrieb nach dem heutigen Stand der Technik zu gewährleisten.
Die Nachrüstung sehe ein elektronisches Rückhaltesystem vor, sagte der Sprecher der Kreisverwaltung. Derzeit sei es so, dass die Bügel von den Gästen heruntergedrückt und von Mitarbeitern kontrolliert würden. Bei dem elektronischen System könne die Achterbahn nicht losfahren, wenn die Bügel nicht eingerastet seien.
Kurz: Also wurde nichts festgestellt, was man nicht durch eine „richtige“ manuelle Bügelkontrolle hätte auch erreichen können. Zumal die elektronische Überwachung letztlich genauso manuell kontrolliert muss, da - je nach Körper - die Freigabe erteilt wurde ohne das der Bügel ausreichen geschlossen ist.
Wobei die Gefahr, dass eine nicht vorhandene Person aus einem nicht geschlossenen Bügel heraus fällt, vermutlich vernachlässigbar ist. Geht wohl eher darum, dass man quasi „gezwungen“ ist, die Bügel überhaupt manuell zu kontrollieren und nicht nur via Sicht.
Was aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Quatsch ist, da bei den Gerstlauer Bobsleds der Einzelbügel der Mitfahrer rechts und links der Beine sind, nicht nur auf einer Seite, sprich, ein durchrutschen auf die andere Seite ist so nicht möglich.
1. Habe ich nicht geschrieben, das das HIER geschrieben wurde
2. In Deinen 'Beweis' steht nur was von Rutschen. Nicht in welche Richtung. Kann ja auch noch vorne (oder hinten) sein.
@Bends:
Ja, ich weiß das mit den Bügeln (hatte mir sogar extra noch mal ein Video angeschaut). Darum verstehe ich ja noch viel weniger, wie man dann das raus fallen kann bzw. wohin ist sie denn Gerutscht ? Wir reden hier immerhin von einer Erwachsenen Frau und kein Kind.
An sich tut es nichts zur Sache, aber Gerade weil ich bei so etwas ja gerne von Nicht Achterbahn Fans gefragt werde, würde ich es schon gerne irgendwie verstehen.
Laut der Homepage des Parks geht die Bahn zum Saisonstart am 1. April wieder in Betrieb.
Wie News-Trier.de schreibt, hat die Kreisverwaltung Cochem-Zell den Betrieb wieder genehmigt, nachdem die Bahn in der Winterpause nun wie erwartet mit einer elektronischen Bügelkontrolle nachgerüstet wurde.
Dadurch haben sich nun wohl auch die Mindestgröße und Mindestalter geändert.
Das Todesermittlungsverfahren seitens der Staatsanwaltschaft läuft aber wohl noch, weil ein Sachverständigengutachten noch aussteht.
No heed for shadows on your way, that try to steal your laughter!
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