onride Klassik Suche Registrieren Anmelden
Gehe zu Seite Zurück 1, 2, 3 | ||||
Autor | Nachricht | Aktionen | ||
---|---|---|---|---|
Frossi Neu 06.09.2014 Samstag, 06. September 2014 18:29 | ||||
![]() Deutschland . RP |
Sowas kann ja eigentlich nur durch Materialermüdung und dadurch verbundene Haarrisse passieren. Ungenügende Kontrolle.
Die besten und redundantesten Sicherungssysteme taugen reingarnix, wenn es keine ausreichenden Materialkontrollen gibt. Einfach schäbig. |
|||
schrubber Neu 06.09.2014 Samstag, 06. September 2014 18:43 | ||||
![]() Deutschland . HE |
Das weckt Erinnerungen an den Mindbender Unfall. Damals wurde zunächst auch der Hersteller beschuldigt, später jedoch stellte sich mangelnde Wartung als Hauptursache heraus. | |||
Bends Neu 06.09.2014 Samstag, 06. September 2014 21:08 | ||||
![]() Deutschland . NW |
Es gibt ja Wartungsvorgaben, die eingehalten werden sollen. Was da jetzt konkret für diese Bügel drin steht, entzieht sich meiner Kenntniss. Haarrisse können - falls dies die Ursache war - kann man im regulären Wartungsbetrieb aber auch nur bedingt feststellen bzw. teilweise gar nicht. Das kann nur durch erweiterte Prüfverfahren festgestellt werden. | |||
mpegster Neu 06.09.2014 Samstag, 06. September 2014 23:13 6 gefällt das | ||||
![]() Deutschland . NW |
Ohne genau nachzuschauen, meine ich mich erinnern zu können das dieses ein wenig von der Klassifizierung des Rückhaltesystems abhängt, und wenn mich nicht alles täuscht, ist der Sicherheitsbeiwert von 6 in jedem falle anzuwenden. Zu den anzusetzenden "Lasten" so gilt (Auch hier wieder Werte ausm Kopf - muss da mal genauer nachschauen): Für jede Person die älter ist als 10 Jahre 0,75 KN für alle Fahrgasteinheiten mit zwei oder mehr Fahrgästen (Also 0,75kN pro Fahrgast!) bzw. 1,0 kN für Fahrrgasteinheiten mit einem Fahrgast (Einzelsitzer) und das auch nur für die Statische Fälle. bei Personen bis zu einem Alter von 10 Jahren kann mit 0,4 kN gerechnet werden (Kinderkarussell - eine der gründe warum da kein Erwachsener mitfahren darf!) Bleiben wir bei einer max. Beschleunigung von 4g 0,75 kN * 4g * 6 = 18 kN die das System in dem Falle aushalten müsste (Achtung nicht nur das System sondern auch der Rest des Sitzes inkl. Rückenlehne usw (und noch ein paar Kräfte mehr!)...) Setzen wir jetzt mal ein Kilo mit 0,01 Kn gleich dann würde ein 100Kg Mensch eine Last von 1 kN aufbringen, dann würde die Rechnung ohne den Sicherheitsbeiwert eine Last von 4kN aufbringen, der erwähnte 200Kg Fahrgast sage und schreibe 8Kn usw. usw. usw. Also alles noch unter dem "maximal Wert" der nach Möglichkeit nie auch nur annähernd erreicht werden sollte Erstmal heißt das gar nix - weil bisher nur feststeht das die Weste oder der Bügel sich gelöst hat (Meinen Informationen nach hat der Bügel übrigens gehalten und es ist die Weste "gerissen", allerdings fehlen mir da genauere Infos) das wieso weshalb und warum steht da noch nicht fest, und wird durch weitere Gutachten noch ermittelt werden. Auch die Schuldfrage wird sich danach erst eindeutig klären lassen - Mangelnde Wartung (Bei den Westen gilt bei optisch erkennbaren Schäden sind diese unverzüglich zu tauschen - und Beschädigungen sieht man bei diesen weitaus schneller als bei den Stahlbügeln) - Konstruktionsfehler - Materialfehler, Fehlbedienung usw. usw. usw. sind da mögliche Faktoren die erst noch abgeklärt werden müssen (Hier im Thread wurde der Mindbender Unfall erwähnt - dort stand die Ursache rel. schnell fest, aber was zum Unfall geführt hat, musste erst aufwendig ermittelt werden). - beste beispiel der Straßenverkehr: PKW 1 nimmt PKW2 die vorfahrt, es kommt zum Unfall. Was passier ist, ist rel. Schnell geklärt - PKW1 hat wie erwähnt die Vorfahrt missachtet. Eine genauere Untersuchung stellt dann aber fest das an PKW1 dank schlechter Wartung die Bremsanlage nicht funktioniert hat - Unfallursache ist also (vermutlich) das Versagen der Bremse an PKW1 da der /die Fahrer/in es nicht geschafft hat vor der Kreuzung zum stehen zu kommen. Zum Thema "Gewicht" noch eins hinterher: Jeder Hersteller gibt pro Sitz ein Maximalgewicht (In der Regel das Gewicht mit dem er seine berechnungen durchgeführt hat - also im "schlechtesten Falle mit 75Kg pro Fahrgast) an. Sollte der Fahrgast mehr als dieses Gewicht gewogen haben so wird der Hersteller sich sehr wahrscheinlich auf eine Fehlbedienung berufen! Wie es in Spanien aussieht weiß ich nicht, aber in der Regel haftet bei uns erstmal der Betreiber einer Anlage bzw. dessen Haftpflicht. Dieser kann sich dann in weiteren Prozessen vom "Verursacher" entschädigen lassen. Um beim beispiel mit dem Straßenverkehr zu bleiben: In der Regel würde die Haftpflichtversicherung von PKW1 für die entstandenen Schäden aufkommen und die Werkstatt die beim Warten der Bremsanlage mist gebaut hat in Regress nehmen. In der Regel enthalten diese für das Rückhaltesystem eine tägliche Optische Kontrolle der Verriegelungssysteme, sowie eine mechanische Prüfung auf "Spiel" und oder sonstige Beschädigungen. Bei den Westen aus einem Synthetischen Werkstoff wären das z.b. Risse, oder Löcher in der Oberfläche bei den Metallbügeln wären es Verformungen (Beulen) oder Rost. Auch eine Akustische Prüfung kann gefordert sein, z.b. auf Fremdgeräusche innerhalb der Bügel. |
6 gefällt das | ||
Gehe zu Seite Zurück 1, 2, 3 |
Der Autor hat fehlerhaften BBCode produziert. | |
Der Autor hat das Thema im falschen oder unpassenden Forum eröffnet. | |
Dieses im Katalog verzeichnete Thema hat fremdverlinkte Bilder, die inzwischen fehlen. | |
Doppelter Beitrag | |
---|---|
Es wurde mehrfach ein identischer Beitrag erstellt. Bitte benutze diese Funktion nicht für den Urspungsbeitrag und nur, wenn die Beiträge noch vollkommen identisch sind. Bitte nicht den Beitrag bearbeiten und "Bitte löschen" oder Ähnliches hineinschreiben! | |
Ich habe mich vertan oder aus anderen Gründen den Inhalt wärend der Bearbeitungszeit entfernt. Bitte den Beitrag löschen. Achtung, falls es sich um einen doppelten Beitrag handelte, benutze bitte beim nächsten Mal die entsprechende Funktion ohne den Beitrag zu bearbeiten. | |
Dieser Beitrag wurde durch Bearbeitung unbrauchbar, da der eigentliche Inhalt gelöscht wurde. | |
Doppeltes Thema | |
Diese Thema gab es bereits, aber es sind schon einige Antworten vorhanden, bitte zusammenlegen. Gebe bitte das andere Thema an. | |
Dieses Thema gab es bereits. Da noch keine Antworten vorhanden sind kann es gelöscht werden. Gebe bitte das andere Thema an. | |
Link zum anderen Thema * |
|
Änderung / Löschwünsche von Mitgliedern | |
Ich wünsche eine kleine Änderung an meinem Beitrag. Bitte beachte, dass Änderungen nur in Ausnahmefällen durchgeführt werden. Wenn durch die Änderung ein abweichender Sinninhalt entsteht, oder nachfolgende Beiträge inhaltlich bezuglos werden, wird keine Änderung vorgenommen. | |
Bitte teile deinen Wunsch direkt dem Autor mit, dieser kann sich dann gerne an uns wenden. Du kannst im Folgenden direkt mit dem Autor kommunizieren. | |
Beiträge werden in der Regel nicht gelöscht, insbesondere dann nicht, wenn eine weitere Diskussion bereits entstanden ist. In begündeten Ausnahmefällen führen wir eine Löschung durch, zum Beispiel wenn der Inhalt rechtlich bedenklich ist oder die Rechte von Dritten verletzt werden. In der Regel reicht aber auch hier eine Änderung mit Entfernung der relevanten Teile. Wenn du eine Löschung wünschst teile uns hier bitte eine ausführliche Begründung mit. Verzichte bitte auf wiederholte Meldung oder die Kontaktierung eines Team-Members, wenn dem Löschwunsch nicht stattgegeben wird. | |
Die Löschung eines Beitrages kann nur der Autor selbst beantragen, und auch nur in einzelnen begründeten Ausnahmefällen. Bitte teile deinen Wunsch direkt dem Autor mit, dieser kann sich dann gerne an uns wenden. Du kannst im folgenden direkt mit dem Autor kommunizieren. | |
Bitte teile deinen Wunsch direkt dem Autor mit, dieser kann sich dann gerne an uns wenden. Du kannst im folgenden direkt mit dem Autor kommunizieren. | |
Bedenklicher Inhalt / Rechtsverletzung | |
Bitte nur Beiträge melden, die rechtlich bedenklich sind oder in denen gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen wird. Dazu gehören beleidigende, obszöne, vulgäre, verleumdende, gewaltverherrlichende oder aus anderen Gründen strafbare Inhalte sowie andere deutlich unsinnige Inhalte. Ebenfalls können Beiträge gemeldet werden, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Fakten enthalten, welche unautorisiert veröffentlicht wurden. Auch für Parkadministration ungünstige oder problematische Inhalte können gemeldet werden und werden im Einzelfall überprüft. Bitte füge eine Begründung/Erklärung an. | |
Ausführliche Begründung * |