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[Presse]Dreijähriger auf Kinderkarussell tödlich verletzt
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JUK
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Aufsteiger Jens Uwe Kupka
Lensahn
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Link zum Beitrag #169516 Verfasst am Mittwoch, 03. August 2005 13:22
Themenersteller
Relax
Quelle: wcm.krone.at index.html

Dreijähriger auf Kinderkarussell tödlich verletzt

Ein dreijähriger Bub aus Deutschland hat am Wochenende in Schönborn (Rheinland-Pfalz) auf einem Kinderkarussell tödliche Verletzungen erlitten. Der Bub sei auf das fahrende Karussell gesprungen, teilte die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern am Montag mit.

Er habe sich nicht festhalten können, sei unter die Tierfiguren des Karussells geraten und tödliche Kopfverletzungen erlitten. Weil der Kassen- und Kontrollraum des Karussells zum Unglückszeitpunkt vermutlich nicht besetzt gewesen sei, ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Betreiber der Anlage wegen fahrlässiger Tötung. In dem Raum befindet sich ein Nothalteschalter.

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Quelle: swr.de index.html

Karussellbetreiber schweigt


Der Betreiber des Karussells, auf dem ein dreijähriger Junge tödlich verletzt wurde, will sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern nicht zu dem Fall äußern. Der Mann stütze sich auf das Aussageverweigerungsrecht


Gegen den 37-Jährigen wird wegen fahrlässiger Tötung ermittelt, weil er sich den Ermittlungen zufolge bei dem Unglück während des Hoffestes einer Metzgerei am Samstag in Schönborn (Donnersbergkreis) nicht im Kontrollraum des Karussells aufhielt.

In dem Raum ist ein Nothalteknopf installiert. Ein Gutachten über den Zustand des Kinderkarussells soll im Laufe der Woche vorgelegt werden. Bei dem Unglück versuchte der Dreijährige vergeblich, sich an den Tierfiguren des Karussells festzuhalten. Er geriet unter die Figuren und erlitt dabei tödliche Kopfverletzungen. Die Eltern des Kindes hätten sich zum Zeitpunkt des Unglücks in einem Zelt befunden, hieß es. Besucher des Hoffestes hätten nach dem Unfall vergeblich versucht, das Karussell zu stoppen. Letztlich habe ein Gast die Stromverbindung unterbrochen.
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Hully
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Aufsteiger Florian Mitnacht
Eitelborn
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Avatar von Hully
Link zum Beitrag #169562 Verfasst am Mittwoch, 03. August 2005 16:22 Relax
Ist das nicht so ähnlich, wie vor ein fahrendes Auto zu springen? Es ist ein bisschen knapp beschrieben und man kann schlecht abschätzen, ob der Betreiber des Karussells da noch was hätte machen können.
Schwarzkopfrider
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Einsteiger Sebastian

Deutschland . NI
 
Link zum Beitrag #169732 Verfasst am Donnerstag, 04. August 2005 10:37 Relax
Erinnert mich irgendwie an Amerika, da ist der Betreiber/Autoherrsteller/etc. auch immer der schuldige.
Das Leben ist eine unheilbare Krankheit die durch Geschlechtsverkehr übertragen wir und mit dem Tod endet.
Desaster
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Onrider

Deutschland . NW
 
Avatar von Desaster
Link zum Beitrag #169740 Verfasst am Donnerstag, 04. August 2005 11:10 Relax
JUK Die Eltern des Kindes hätten sich zum Zeitpunkt des Unglücks in einem Zelt befunden, hieß es.


Wenn dem wirklich so war, sollte man mal aufhören, nur gegen den Betreiber zu wettern, sondern vielleicht erstmal die Eltern fragen, was sie in einem Zelt zu suchen haben, während ihr dreijähriges Kind draußen rumläuft . Hört sich für mich nach eindeutiger Verletzung der Aufsichtspflicht an.

Gruß

Marco
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Batzi
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Einsteiger Martin Batz
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Link zum Beitrag #169743 Verfasst am Donnerstag, 04. August 2005 11:28 Relax
JUK Gegen den 37-Jährigen wird wegen fahrlässiger Tötung ermittelt, weil er sich den Ermittlungen zufolge bei dem Unglück während des Hoffestes einer Metzgerei am Samstag in Schönborn (Donnersbergkreis) nicht im Kontrollraum des Karussells aufhielt.



Hallo Leute,
ist hier denn nicht auch die Aufsichtspflicht verletzt worden?

Ciao Martin
JUK
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Aufsteiger Jens Uwe Kupka
Lensahn
Deutschland . SH
 
Avatar von JUK
Link zum Beitrag #169905 Verfasst am Donnerstag, 04. August 2005 20:20
Themenersteller
Relax
Quelle: swr.de index.html


Schönborn
Keine technischen Mängel bei tödlichem Karussellunfall


Der Tod eines drei Jahre alten Jungen auf einem Kinderkarussell am vergangenen Samstag in Schönborn im Donnersbergkreis ist nicht auf einen technischen Defekt zurückzuführen. Das ergab ein TÜV-Gutachten.

Wie die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern nach einer TÜV-Untersuchung mitteilte, funktionieren das Karussell, die Bremsen und der Knopf für den Nothalt einwandfrei. Bemängelt wurde aber, dass der Betreiber das Karussell zum Zeitpunkt des Unfalls nicht beaufsichtigt hatte und der Nothalteknopf in dem verschlossenen Kassenhäuschen nicht erreichbar war. Zudem hätten Kinder von allen Seiten auf das ohne Geländer gesicherte Karussell steigen können. Auch hätte außer dem Betreiber noch eine weitere Aufsichtsperson den Karussellbetrieb überwachen müssen, weil die Anlage vom Kontrollraum nicht vollständig eingesehen werden könne.

Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung

Bei dem Unfall war der Dreijährige von einer der Fahrfiguren gefallen und mitgeschleift worden. Das Kind starb an einem Schädelbasisbruch. Gegen den 37 Jahre alten Betreiber des Karussells wird inzwischen wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung ermittelt.
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Hully
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Aufsteiger Florian Mitnacht
Eitelborn
Deutschland . RP
 
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Link zum Beitrag #169921 Verfasst am Donnerstag, 04. August 2005 20:41 Relax
Ich kapier das immer noch nicht. Ist das Kind einfach von einer Tierfigur gefallen und hat davon den Schädelbasisbruch bekommen, oder wurde es eingeklemmt und eingequetscht? An dem Karussell gibts ja keine Möglichkeit, sich einzuklemmen. Und wenn das Kind einfach nur runtergefallen ist, hätte der Betreiber wenig dran ändern können.
Everybody
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Einsteiger Fabian
Gelsenkirchen
Deutschland . NW
 
Avatar von Everybody
Link zum Beitrag #170073 Verfasst am Freitag, 05. August 2005 10:03 Relax
Also tut mir Leid, aber "ohne Gelaender gesicherte..." ist doch echt wohl mehr als nur bescheuert. Dann muesste die Staatsanwaltschaft gegen jegliche Betreiber, die ein offenes Rundfahrgeschaeft besitzen, wie z.B. Break Dance, Shake & Roll, Transformer usw., ermitteln, denn da ist dann der Versuch einer fahrlaessigen schweren Körperverletzung mit Vorsatz festzustellen. S Fuer mich hat die Staatsanwaltschaft den Arsch auf (sry falls das nicht "angemessen" ist)! Der Betreiber hat schließlich nicht die Aufsichtspflicht fuer alle Kinder, die sein Karussell nutzen. Da haben die Eltern aber auch eine Mitschuld. Und wie soll ein Gelaender verhindern, dass Kinder auf das fahrende Geraet springen?

Typisch Staatsanwaltschaft..... irgendein Schuldiger wird immer gesucht....


MfG Every
--> Versteht mich nicht falsch, aber Gott gibt es nicht. Seid nicht traurig, Gott ist halt nur eine Einbildung.
Imagination
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Redakteur Thomas Meyer
Lohmar
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Avatar von Imagination
Link zum Beitrag #170075 Verfasst am Freitag, 05. August 2005 10:22 Relax
Hallo @all

das Problem liegt ganz woanders,

wenn die Stationen besetzt gewesen wären, hätte der Unfall vielleicht nicht verhindert, aber die Folgen vielleicht abgeschwächt werden können.

Da die Stationen aber nicht besetzt waren, konnte niemand den Nothalt drücken, und das Karussell lief weiter und hat dadurch eventuell die Folgen verschlimmert.

Aus diesem Grund hat die Staatsanwaltschaft mit Ermittlungen begonnen um genau abzuklären ob ein Verschulden vorliegt, bzw. ob sich der Unfall auch bei besetzten Stationen genau mit diesen Folgen entwickelt hätte.

Imagination
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