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Mindest-Körper-Größen für Achterbahnen Gehe zu Seite Zurück  1, 2
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Andre
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Aufsteiger

Deutschland . NW
 
Avatar von Andre
Link zum Beitrag #20189 Verfasst am Sonntag, 16. November 2003 23:13 Relax
Also ich bin 15 und 1,65 groß.............................................................................kann also getrost weiter, ohne Sorgen Achterbahn fahren............ S S S S S
GhostRider
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Einsteiger
Burgdorf
Deutschland . NI
 
Avatar von GhostRider
Link zum Beitrag #20217 Verfasst am Montag, 17. November 2003 11:14 Relax
FXS Die Achterbahnhersteller müssen in der Zukunft zwangsläufig die Sitze und Bügel und Gurte so anpassen daß auch Leute bis 2,10m die Fahrgeschäfte benutzen können. Dann muß auch die Mindestgrösse auch auf 1,65m geändert werden.


Hallo,

ich hoffe doch nicht das die Mindestgröße nach oben geschraubt wird. (Immerhin wollen meine Kinder doch auch bald Achterbahn fahren.)

Vielmehr erwarte ich von den Herstellern flexible Sitz- und Sicherungssysteme, die Personen von 1,20 m bis 2,10 m Größe einen sicheren Halt bietet und zudem bequem sind. Es sollte doch möglich sein ein Sicherheitsbügel zu entwerfen, der in mehreren Achsen verstellbar ist.

Maurer Söhne geht hier mit gutem Beispiel voran mit dem X-Seat:

maurer-soehne.de X-Seat.htm

Viele Grüße

Stefan
Spunkmaier & Söhne
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Einsteiger

Deutschland . BW
 
Avatar von Spunkmaier & Söhne
Link zum Beitrag #24586 Verfasst am Samstag, 27. Dezember 2003 19:02 Relax
Mantax
Ich denk mal wenn meine Tochter 10 ist und 1,45m , kräht da kein Hahn nach ob sie wirklich schon 12 Jahre alt ist.

Sie fährt auch Eraser, da sollte man mindestens 1,30 und 10 Jahre alt sein. Na, über 1,30 ist sie schon, aber erst 8..hat keinen interressiert.


Vorsicht Falle!

Mitarbeiter an Achterbahnen können die Mindestgröße, aber nicht das Alter kontrollieren. Da Fahrgäste "eh Lügen, daß sich die Balken biegen", wird hier nicht nachgefragt und nur die Mindestgröße kontrolliert.

Aber Achtung! Hier sind die Aufsichtspersonen des Kindes in der Pflicht! Der Betreiber (Hersteller / TÜV) gibt ein Mindestalter vor. Wenn der Gast entscheidet, daß das Kind an einer Fahrt teilnimmt, obwohl es die vorgeschriebene Altersangabe unterschreitet, so geht die Verantwortung bei Unfällen an die Eltern bzw. Aufsichtspersonen über! Auch wenn das Kind die vorgeschriebene Mindestgröße erreicht. dh. wenn das Kind mit einem Schleudertrauma aussteigt, können die Eltern die Arztrechnung selber bezahlen...

...und erzählt mir jetzt bitte nicht, daß Eure Kinder die auftretenden Belastungen schon ganz gut vertragen! Kinder unter 12 Jahren sind noch nicht ausreichend in ihrer Muskulatur und im Knochenbau entwickelt. Ich kann hier etliche Beispiele nennen, win denen Eltern ihren Kindern zuviel zugemutet haben und dann vergeblich versucht haben, dem Betreiber die Schuld in die Schuhe zu schieben.
Thunderstorm
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Einsteiger

Äthiopien
 
Link zum Beitrag #24587 Verfasst am Samstag, 27. Dezember 2003 19:07 Relax
Da hast du rechts, ich kenne auch jemanden dem sein Bruder ist EGF gefahren obwohl er noch unter 13 war, aber hatte eben die Mindestgröße. Ich denke mal das hatte schon ein paar Auswirkungen auf den Körper.

Greetz Coastermaniac
Fishbone
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Aufsteiger

Deutschland . NW
 
Avatar von Fishbone
Link zum Beitrag #24613 Verfasst am Sonntag, 28. Dezember 2003 11:53 Relax
Da schließ ich mich der Meinung von Coastermaniac89 und Otis Spunkmeyer an! Ein sagen wir mal 9 Jahre altes Kind in einer Achterbahn wie EuroStar (Familie Bruch) , finde ich ja nicht gerade gut! Außerdem denke ich, dass das Kind noch gar nicht beurteilen kann, auf was es da fahren will!
Jetzt mal vom Kind gesehen: " Oh, das ist groß und blau, da will ich jetzt drauf!!!Papa, fährste mal...... S "

So und während der Fahrt weiß das Kind jetzt, auf was es sich da eingelassen hat!

Das ist meine Meinung S

Cu
Fishböhnchen S
ForceMaster
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Aufsteiger Felix Pohl
Contwig
Deutschland . RP
 
Avatar von ForceMaster
Link zum Beitrag #24647 Verfasst am Sonntag, 28. Dezember 2003 18:35
Themenersteller
Relax
Andererseits sind manche kinder auch schon vor 12 jahren stark genug um den kräften zu widerstehen. die 12 jahre sind ja nur ein richtwert. es kann ja nicht sein dass ein kind das 11 jahre 364 tage alt ist keine achterbahn fahren darf aber einen tag älter alles. genauso bei filmen. es gibt heulsusen die mit 20 noch keinen horrorfilm vertragen und solche, die mit 14 schon alles gesehen haben. aber wieder ontopic:
mein bruder wird nächstes jahr im frühling 6, ist aber schon 1,25m groß. die eurosat darf amn erst ab 6 jahren und 1,20m fahren, er ist sie aber schon dieses jahr im herbst gefahren, ohne probleme (liegt eben in der familie) S
rollercoaster tycoon 2 junkie
Spunkmaier & Söhne
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Einsteiger

Deutschland . BW
 
Avatar von Spunkmaier & Söhne
Link zum Beitrag #24707 Verfasst am Montag, 29. Dezember 2003 14:21 Relax
ForceMaster . die 12 jahre sind ja nur ein richtwert.


Es ist kein Richtwert, sondern eine Vorschrift. Wenn man 1 Tag vor dem Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters mitfährt und es passiert etwas, zahlen die Eltern selber.

Sag mal.. wie alt bist Du eigentlich?

Ich habe ein wenig Probleme Dich ernst zu nehmen. In einem anderen Thread schreibst Du, daß es bei Achterbahnen immer zu Unfällen kommen kann und erweckst den Eindruck, daß es sich bei Achterbahnen um unberechenbare Höllenmaschinen handelt und hier beachtest Du noch nicht einmal die Basic Grundregeln. S

Kopfschüttel...
Achterbahnfreak
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Einsteiger Dennis

Deutschland . NW
 
Link zum Beitrag #24716 Verfasst am Montag, 29. Dezember 2003 16:10 Relax
Um noch mal auf die größe zurückzukommen, ich bin vor einem Monat 13 geworden und bin jetzt 1,81m groß! Ich bin mit meinem Kumpel mal nach Hellendorn gefahren und sein kleiner Bruder war auch dabei! Er wollte unbedingt Top Spin fahren.(Er war 1,41 und 11 Jahre) Als wir drinsaßen hat er gebrüllt wie am Spieß und hat danach angefangen zu weinen obwohl er er Mindestalter und Mindestgröße hatte! (oder?)

MFG Achterbahnfreak
ForceMaster
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Aufsteiger Felix Pohl
Contwig
Deutschland . RP
 
Avatar von ForceMaster
Link zum Beitrag #24743 Verfasst am Dienstag, 30. Dezember 2003 01:04
Themenersteller
Relax
Otis Spunkmeyer
ForceMaster . die 12 jahre sind ja nur ein richtwert.


Es ist kein Richtwert, sondern eine Vorschrift. Wenn man 1 Tag vor dem Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters mitfährt und es passiert etwas, zahlen die Eltern selber.

Sag mal.. wie alt bist Du eigentlich?

Ich habe ein wenig Probleme Dich ernst zu nehmen. In einem anderen Thread schreibst Du, daß es bei Achterbahnen immer zu Unfällen kommen kann und erweckst den Eindruck, daß es sich bei Achterbahnen um unberechenbare Höllenmaschinen handelt und hier beachtest Du noch nicht einmal die Basic Grundregeln. S

Kopfschüttel...

Ein blick in mein profil würde dir verraten dass ich am 26.11.87 geburtstag habe und somit 16 bin. Ich wollte mit den beiträgen in dem anderen thread keinesfalls mein lieblingshobby als gefährilches oder gar "höllisches" risiko bezeichnen. vorher hate nur jemand hesagt, dass unfälle auf achterbahnen sogut wie unmöglich seien. da ich dem beruf des ingenieurs entgegenstrebe wollte ich in meinem beitrag nur darauf hinweisen dass alles was passieren kann auch irgendwann eintreten wird auch wenn es sehr unwahrscheinlich ist. aber eigentlich wollte ich jetzt keine diskussionen über diese haarspalterei fühern. nadenn prost

mfg felix
rollercoaster tycoon 2 junkie
GermanCoasterfreak
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Aufsteiger Simon Guggolz
Höchst im Odenw...
Deutschland . HE
 
Avatar von GermanCoasterfreak
Link zum Beitrag #24765 Verfasst am Dienstag, 30. Dezember 2003 12:57 Relax
Hallo,
Das mit dem Alter kommt daher, da man beim Hopa zB. ab 12 mehr eintritt bezahlt. Dadurch dürfen auch nur die EGF fahren, die dementsprechend mehr dafür bezahlt haben. Man kann zB wenn man noch keine 12 ist, aber schon über 1,40 ist, kann man an der Kasse einfach eine Erwachsenen Karte für den jenigen kaufen, und dann bei Egf vorzeigen. Ich denke das ist der Hauptgrund.
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