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[PResse]Ärger mit den Sperrzeiten auf dem Jahrmarkt
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SH-Kirmes
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Einsteiger Dennis Nastedt
Hanerau-Hadem...
Deutschland . SH
 
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Link zum Beitrag #195847 Verfasst am Samstag, 05. November 2005 17:07
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Relax
Wilster/js
– Bei einer Jahrmarkt-Nachlese im Sozialausschuss der Stadt Wilster wurde der Ärger offenkundig: das Drängen der örtlichen Polizei auf Einhaltung der Sperrstunde beim Jahrmarkt 2005 hat vor allem die Betreiber gastronomischer Stände und deren Gäste empört. Nach Mitternacht war der Ausschank am Bierpilz des Colosseums und Trichters ebenso verboten worden wie der Verkauf von Bratwurst, Burgunder Schinken oder Fischbrötchen an den Marktständen.

SPD-Fraktionschef Helmut Jacobs wunderte sich, dass man vom „alten Ritus“ abgegangen sei, als die Sperrstunden in den Nächten zum Jahrmarkt-Sonnabend und -Sonntag ganz aufgehoben worden seien. „Die Wirte waren sehr ungehalten“, wusste Jacobs zu berichten. Es sei verständlich, wenn die Musikanlagen der Karussells ab Mitternacht zurückgedreht werden müssten, aber der Verkauf von Speisen und Getränken sollte weiterhin möglich sein. Der SPD-Ratsherr wies darauf hin, dass die Sperrzeitenverordnung ohnehin zwischenzeitlich aufgehoben worden sei. Er warnte davor, „unseren Jahrmarkt kaputt zu machen“. Auch Horst Langer (SPD) sprach sich dafür aus, die Sperrzeiten großzügig auszulegen. Man müsse aber bedenken, dass auch der ehrenamtliche Sanitätsdienst des DRK auf dem Jahrmarkt nur bis 24 Uhr geregelt sei. Eike Starck (SPD) plädierte dafür, das Verpflegungsgeld für die DRK-Bereitschaft von nur 150 Euro für alle fünf Markttage zu erhöhen. „Davon können nicht einmal alle Einsatzkräfte verpflegt werden“, machte die Ausschussvorsitzende Doris Busch (CDU) als Vorsitzende des DRK den Ausschusskollegen klar.

Auf die Sperrzeiten eingehend, wies Ordnungsamtsleiter Thorsten Franck auf zunehmende Klagen von Anliegern hin, die sich in der Nachtruhe gestört fühlten. Speziell für das Colosseum sagte Franck, dass hier bislang keine Außengastronomie beantragt oder gar genehmigt sei. Es sei Sache das Wirts, hier eine Tageskonzession zu beantragen. Für den Trichter sei die Außengastronomie im Trichtergarten dagegen genehmigt. Künftig sei die Festsetzung der Gaststättenschlusszeiten allein Sache des Ordnungsamtes und unterliege nicht der Entscheidung der Selbstverwaltung.
(c)www.shz.de

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Klingt zwar komisch, ist aber so..
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