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Sicherheitsprüfungen in ausländischen Freizeitparks
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Imagination
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Redakteur Thomas Meyer
Lohmar
Deutschland . NW
 
Avatar von Imagination
Link zum Beitrag #62270 Verfasst am Mittwoch, 23. Juni 2004 15:48
1 mal bearbeitet, zuletzt am 24.06.2004 13:12
Themenersteller
Relax
Ich weis das dies ein heißes Thema ist, aber Interessant währe es zu wissen wie das Thema der Sicherheitsüberprüfungen im Ausland geregelt ist.

Für mich stellen sich vor allem 2 Themenbereiche:

1. Abnahme der Attraktion vor der Inbetriebnahme

2. Vorschriften/Verantwortung für die laufende Überprüfung

Natürlich will kein Park, den es gut geht Unfälle, da sie sein Geschäft kaputtmachen würden, es gibt jedoch Situation (z. B. Pleite) wo das einem Betreiber egal sein dürfte.

Zu 1 muss der TÜV in Deutschland einen sehr guten Ruf haben, da er von verschiedenen Herstellern gerne als Referenz hergenommen wird, aber die Zuständigkeit erstreckt sich meines Erachtens nur auf Deutschland.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas
NaLogo
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Onrider Michael Beckers
Köln
Deutschland . NW
 
Avatar von NaLogo
Link zum Beitrag #62274 Verfasst am Mittwoch, 23. Juni 2004 16:05 Relax
Hallo Thomas,

ich kann mir schwer vorstellen dass Du diesen Thread hier überlesen hast. S

Wenn Ihr wirklich Interesse an diesem Thema habt, dann möchte ich euch bitten, anders als im o.g. Thread, enrsthaft über dieses Thema zu diskutieren, keine Gerüchte, Halbwahrheiten oder ähnliches "Möchtegernwissen" in die Welt zu setzen.

Denkt einfach daran, dass man mit solchen Aussagen einem Park oder Betreiber ernsthaften Schaden zufügen kann, dieses vielleicht sogar vom selbigen als Verleumdung betrachtet werden kann!

Also ran an eine gute Diskussion!

Gruss,

Michael

Gruß, Michael
Wenn man lang genug nach einer Limo schreit, bekommt man sie auch einestages!
Imagination
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Redakteur Thomas Meyer
Lohmar
Deutschland . NW
 
Avatar von Imagination
Link zum Beitrag #62279 Verfasst am Mittwoch, 23. Juni 2004 16:19
Themenersteller
Relax
NaLogo Denkt einfach daran, dass man mit solchen Aussagen einem Park oder Betreiber ernsthaften Schaden zufügen kann, dieses vielleicht sogar vom selbigen als Verleumdung betrachtet werden kann!

Also ran an eine gute Diskussion!

Gruss,

Michael


Hallo,

ich kann meinen Vorredner nur zustimmen, deshalb erlaubt mir noch einen kleinen Hinweis:

mir geht es bei dieser Diskussion nicht um einzelne Parks, sondern um die Regelungen, Standards und Zuständigkeiten in den verschiedenen Ländern.

Thomas
GhostRider
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Einsteiger
Burgdorf
Deutschland . NI
 
Avatar von GhostRider
Link zum Beitrag #62281 Verfasst am Mittwoch, 23. Juni 2004 16:28 Relax
Hallo,

hier mein Ergebnis einer kurzen Recherche:

In den USA gibt es keine landesweite Regelung, sondern die einzelnen Bundesstaaten regeln den Betrieb von Fahrgeschäften. Einige verlangen eine jährliche Inspektion, einige Bundesstaaten wohl sogar zweimal im Jahr.

Die Park müssen sich selber einen Prüfer für ihre Fahrgeschäfte suchen und das Ergebnis den Behörden vorliegen. Diese sind zum Beispiel:

Dept. of Agriculture, Amusement Ride Safety Divison
Dept. of Consumer and Safety Services
Division of Labor and Industry

Die Anforderungen zum Betreiben eines Fahrgeschäftes kann man für den Bundesstaat Maryland hier nachlesen:

dllr.state.md.us amus.html

Und hier für Washington:

lni.wa.gov AmuseRide.asp

Ein weiterer Aspekt sind die Versicherungen der Parks. Auch die wollen sichere Fahrgeschäfte, damit ein Versicherungsfall nicht so schnell (besser gar nicht) eintritt.

Viele Grüße

Stefan
SirDinn
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Onrider

Deutschland . NW
 
Avatar von SirDinn
Link zum Beitrag #62289 Verfasst am Mittwoch, 23. Juni 2004 16:59 Relax
Hallo zusammen

Das man in den USA größtenteils auf technische Prüfungen großen Wert legt, zumindest bei den großen Parks, erklärt sich dadurch das man in den USA für jeden Sch...* klagen kann.
Der Vorfall mit der Frau die sich damals an einem Kaffee verbrüht hat sollte da ein gutes Beispiel sein, obwohl es jetzt mit Feizeitparks nichts zu tun hat.

Ich erinnere mich zB. an einen Musikexpress in SFGA, da hat man zwischen den Gondeln (also da wo sich die Laufräder befinden) ein Netz gespannt damit blos niemand auf die Idee kommt an das laufende Rad zu fassen.


mfg
SirDinn

LG
Olli
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KILLER-AMEISEN, das Ende der Menschheit hat vor millionen von Jahren bereits begonnen !!!
Spunkmaier & Söhne
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Einsteiger

Deutschland . BW
 
Avatar von Spunkmaier & Söhne
Link zum Beitrag #62298 Verfasst am Mittwoch, 23. Juni 2004 17:12 Relax
Du kannst davon ausgehen, dass schon jemand versucht hat, in die Räder des Musik Express zu greifen!

Jedenfalls ist schon jetzt geklärt, dass Parks im Ausland genau so sicher betrieben werden, wie hier in Deutschland und das auch ohne TÜV.
SirDinn
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Onrider

Deutschland . NW
 
Avatar von SirDinn
Link zum Beitrag #62306 Verfasst am Mittwoch, 23. Juni 2004 17:31 Relax
Otis Spunkmeyer Du kannst davon ausgehen, dass schon jemand versucht hat, in die Räder des Musik Express zu greifen!


Naja, vieleicht hatte er ja keine Lust mehr und wollte die Fahrt anhalten. S


mfg
SirDinn

LG
Olli
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Imagination
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Redakteur Thomas Meyer
Lohmar
Deutschland . NW
 
Avatar von Imagination
Link zum Beitrag #62309 Verfasst am Mittwoch, 23. Juni 2004 17:35
Themenersteller
Relax
Otis Spunkmeyer Jedenfalls ist schon jetzt geklärt, dass Parks im Ausland genau so sicher betrieben werden, wie hier in Deutschland und das auch ohne TÜV.


Hallo,

solange nicht jemand auf die Idee kommt, das schnelle Geld zu machen oder finanzielle Probleme hat stimmt diese Aussage, aber wenn nicht müssen, meiner Meinung nach, staatliche Regeln greifen.

Außerdem machen solche Standards auch den Betreibern das Leben leichter.

In der USA wird das wohl durch die Bundesstaaten geregelt in Deutschland duch die Vorschrift über die technische Abnahme (TÜV). Wie aber sieht es in andern Ländern aus?


Thomas
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