onride Klassik Suche Registrieren Anmelden
Gehe zu Seite Zurück 1, 2, 3 ... 24, 25, 26 ... 52, 53, 54 Weiter | ||||
Autor | Nachricht | Aktionen | ||
---|---|---|---|---|
Coolevo90 Neu 16.03.2005 Mittwoch, 16. März 2005 15:04 | ||||
![]() Deutschland . RP |
ich finde nur das dass die reinste schweinerei ist!
wäre ich der pächter würde ich einfach für einen großen batzen verkaufen und dann wäre ruhe in diesem prozess und die bauarbeiten könnten weiterlaufen. das ist doch nur schwachsinn über solches zu streiten |
|||
Evil Neu 16.03.2005 Mittwoch, 16. März 2005 15:16 | ||||
![]() Deutschland . NW |
Hallo!
Habe mir gerade mal Gedanken gemacht, was dem Phantasialand alles nicht gestattet wird: - Mystery Castle - sollte einst sehr viel höher gebaut und anders gestaltet werden. Doch dies würde das Stadtbild von Brühl zerstören... - Märchensee - Darf nicht mit einer Attraktion bebaut werden (hat allerdings auch was mit dem sinkenden Wasserstand zu tun) - Lentersbachweg darf nicht entfernt werden, da die Straße zu einer Wohnsiedlung führt und bereits vor dem Park da war - Berggeiststraße darf nicht mit einer Brücke oä. Bauten überbaut werden - Wuzw Town Planungen zu diesem Themenbereich bereits in den 80ern, allerdings nicht genehmigt worden (Lärmschutz?) Was nicht dem Phantasialand gehört: - ehemaliger Mitarbeiterparkplatz* - Parkplatz China Town* - Parkplatz Mexico* - Wiese hinter dem Karussell *= gepachtet Alle Angaben ohne Gewähr! |
|||
Tobi Neu 16.03.2005 Mittwoch, 16. März 2005 16:07 | ||||
Tobi
Köln Deutschland . NW |
Ja, ein Kumpel von mir sagt immer "Wer in diesem bürokratischen Verwaltungsstaat noch einen Cent investiert oder Arbeitsplätze schafft ist selbst schuld." Da hat er wirklich nicht ganz unrecht, wenn man sieht, wie in der heutigen schweren Zeit ein Unternehmen investieren will, was zusätzliche Arbeitsplätze, Steuern, etc. bedeutet und sie bekommen ständig Steine in den Weg gelegt. Gut, im jetzigen Fall trägt die Politik mal nicht die Schuld, aber sie haben schon oft genug dem PHL geschadet. Man fragt sich wirklich langsam, ob manche Politiker die Folgen ihrer Politik wirklich nicht erkennen oder ob sie es wissen, aber es trotzdem machen. Das wusste ich noch gar nicht. Hat da jemand nähere Infos, wie hoch es werden sollte und wie es gestaltet werden sollte? Das ist auch wieder so ein Beispiel. Der zusätzliche Platz ist zwar nur gering, aber die ebenerdige Verbindung würde manches erleichtern (und auch im Bezug auf die Lage des neuen Haupteingans nach der P1-Bebauung ist das nicht unwichtig). Das ist ja nicht die einzige Straße nach Badorf. Wenn man nach Brühl will fährt man eh anders und will man in diese Richtung, muss man dann halt mal 3 Minuten Umweg fahren. Ist das denn so tragisch? Zu gewissen Zeiten kann die Straße ja eh nicht genutzt werden. Das ist auch wieder so ein Witz. Wie soll man denn den P1 anbinden? Dann bleibt nur noch eine Unterführung und das wird nicht nur richtig teuer fürs PHL, sondern vielleicht wird das ja auch nicht genehmigt. Manchmal hat man echt das Gefühl, die Politik will das PHL weg haben, aber wenn das wirklich mal so wäre, würde sich noch manch einer dumm umgucken in Brühl. |
|||
Action Andy Neu 16.03.2005 Mittwoch, 16. März 2005 16:08 | ||||
Action Andy
Andreas Bitterich Burscheid Deutschland . NW |
Ich finde das ist das schlimmste an dem ganzen. Da der Verpächter dadurch das Phantasialand wirklich komplett in der Hand hat. OT@DrEvil Wie hoch war das Mystery Castle denn ungefähr geplant. Habe das jetzt schon merfach gelesen und kann mir das irgendwie nicht vorstellen. "Sehr viel höher" ist für mich über 100m |
|||
kirmeswelt Neu 16.03.2005 Mittwoch, 16. März 2005 16:11 | ||||
![]() Deutschland . NW |
hat jemand schon die neuen Umsatzzahlen für das Phl! Letztes Jahr waren diese ja rückläufig! | |||
Tobi Neu 16.03.2005 Mittwoch, 16. März 2005 16:21 | ||||
Tobi
Köln Deutschland . NW |
ALSO:
Um das Ganze mal etwas konkreter zu machen, habe ich mich mal per Gutachterausschuss informiert. Damit wir mal ein paar Zahlen haben. In Brühl-Badorf, -Eckdorf kostet ein Quadratmeter Bauland nicht mehr als 180-240 Euro. Da das Gelände direkt neben dem PHL liegt und ohne Nutzung durch das PHL kaum genutzt werden kann, nehme ich mal als Wert 180 Euro. Hoch gerechnet auf 3300 qm sind das 594 000 Euro. Davon würde ich noch 10-15 % abziehen, da die Eigentümer trotz langjähriger Geschäftbeziehung und obwohl der Vertrag eine Bebauung erlaubt den Vertrag ohne Kündigungsfrist und ohne Abwarten des Gerichtsurteils einseitig gekündigt haben, was zusätzlichen Aufwand darstellt und evtl. sogar teure Bauverzögerungen nach sich zieht. Dann kommt man auf 504 900 - 534 600 Euro. Das ist die Summe, die mir persönlich angemessen erscheint. Achtung: Da es sich nur um Richtwerte handelt, ist das nur eine Beispielrechnung, damit man mal sieht, in welchen Größenordnungen sich das bewegt. |
|||
Hannah Neu 16.03.2005 Mittwoch, 16. März 2005 17:00 | ||||
Hannah
Hannah Salvator Deutschland |
Selbst wenn man keinen Abschlag wegen der fristlosen Kündigung durch die Eigentümer macht, halte ich auch den unteren Wert für angemessen. Ohne Nutzung durch das PHL wäre der Wert wohl noch geringer, wer will schon dieses Grundstück direkt zwischen Park und Autobahn? Deswegen finde ich, dass die knapp 594 000 Euro mehr als angemessen für dieses Grundstück sind! Selbst mit 500 000 wäre ich an deren Stelle locker zufrieden. Das ist ja in DM 1 Million!! Ich bin mal gespannt, ob wir erfahren, was das PHL zahlen wollte bzw. die Eigentümer haben wollten. Natürlich: je weniger das PHL bezahlen muss, umso besser, denn umso mehr Geld bleibt für Verbesserungen. Nicht, dass bei dem neuen Projekt auch wieder nur ein Teil der ursprünglichen Pläne umgesetzt wird, weil man Geld für den Grundstückskauf abzwacken musste. |
|||
Wirbelwind Neu 16.03.2005 Mittwoch, 16. März 2005 17:13 | ||||
![]() Alexander Deutschland . NW |
Hallo,
Privateigentum ist durch das Grundgesetz geschützt. Ob (und zu welchem Preis) ein Grundstückseigner sein Land verkaufen möchte, liegt in seinem eigenen Ermessen. Der einzige Weg, den Eigner zum Verkauf zu zwingen, liegt in einer Enteignung, und diese dauert häufig Jahrzehnte und ist nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich. Den Verkaufspreis kann der Eigentümer völlig eigenverantwortlich festlegen. Wenn Du ihn zwingen willst, zu einem niedrigeren Preis zu verkaufen, dann mußt Du ihn enteignen lassen. Ob der Pachtvertrag Tiefbauarbeiten gestattet oder nicht, daß müssen die Gerichte entscheiden. Nicht alle Bauarbeiten sind gleich. Daß der Vertrag "Aufbauten" zuläßt, bedeutet nicht zwangsläufig, daß man das gesamte Grundstück metertief absenken darf. Wenn ein Mobilfunkanwender irgendetwas an seinen Nutzungsbedingungen ändert, nehmen dies tausende Kunden als Anlaß, den Vertrag zu kündigen, aber wenn der Grundstückseigentümer den Vertrag kündigt, weil das Phl ohne Absprache Tiefbauarbeiten durchführt, dann soll eine Vertragskündigung plötzlich unangemessen sein?? Man kann auch eine andere Rechnung machen: das Phl möchte auf der Fläche eine Attraktion mit einem finanziellen Volumen im zweistelligen Millionenbereich bauen. Es gibt auch kaum Alternativstandorte. Damit besitzt die Fläche einen Marktwert, der wohl eher am oberen Ende der üblichen Grundstückspreise liegen dürfte. Und wenn das Phl schon 10 Millionen Euro für eine Attraktion ausgibt, dann erscheinen mir 500.000 Euro für dieses Grundstück nicht unbedingt angemessen. Viele Grüße Wirbelwind PS: Ich habe nichts gegen das Phl, und auch ich würde mich über eine neue Attraktion freuen, aber man sollte trotzdem unvoreingenommen bleiben. Ich kann den Grundstückseigner verstehen. Daß das Phl derartige Arbeiten ohne vorherige Absprache durchführt, ist ein ziemlich starkes Stück! |
|||
Tobi Neu 16.03.2005 Mittwoch, 16. März 2005 17:26 | ||||
Tobi
Köln Deutschland . NW |
Das ist ja logisch, dass das nur Richtwerte sind. Im Einzelfall kann natürlich ein Preis auch deutlich höher oder niedriger liegen, allerdings sind solche Richtwerte für beide Seiten eine erste Grundlage, um den Wert der Fläche einzuschätzen. Ob der Pachtvertrag Tiefbauarbeiten gestattet oder nicht, daß müssen die Gerichte entscheiden. Nicht alle Bauarbeiten sind gleich. Daß der Vertrag "Aufbauten" zuläßt, bedeutet nicht zwangsläufig, daß man das gesamte Grundstück metertief absenken darf. Immerhin hatte die Stadt Brühl auch den Pachtvertrag vorliegen und war der Meinung, dass diese Bebauung durch den vertrag abgedeckt ist. Das soll nicht heißen, dass sich nicht auch da mal jemand irren kann, aber es spricht doch zumindest schon einiges dafür. |
|||
Wirbelwind Neu 16.03.2005 Mittwoch, 16. März 2005 17:31 | ||||
![]() Alexander Deutschland . NW |
Aber die Stadt Brühl ging nach den vorliegenden Aussagen auch davon aus, daß der Bau mit dem Grundstückseigner abgesprochen sei. Du mußt doch schon zugeben, daß es ungewöhnlich ist, derartig weitreichende Arbeiten durchzuführen, ohne zuvor die Erlaubnis des Eigentümers einzuholen, oder? Viele Grüße Wirbelwind |
|||
Hannah Neu 17.03.2005 Donnerstag, 17. März 2005 13:42 | ||||
Hannah
Hannah Salvator Deutschland |
Daß das Phl derartige Arbeiten ohne vorherige Absprache durchführt, ist ein ziemlich starkes Stück! Das kann man auch genau anders sehen: Sowohl das PHL als auch die Stadt Brühl haben den Vertrag so interpretiert, dass das Bebauungsrecht auch diese Baumaßnahmen erlaubt. (Und ich glaube, dass weder bei der Stadt noch beim PHL Leute sitzen, die keine Ahnung von den Sachen haben (die haben schließlich regelmäßig mit Bauplanungen zu tun) oder sich noch mehr Probleme einhandeln wollen.) Natürlich können die sich trotzdem irren, weshalb jetzt diese Sache gerichtlich geregelt wird. Aber was machen die Eigentümer? Statt abzuwarten, was das Urteil dazu sagt, kündigen sie einseitig und ohne Frist den Vertrag und wollen einen Baustop erzwingen. Das wirkt so wie "Uns ist egal, ob das Gericht dem PHL und der Stadt Recht gibt, wir erzwingen einfach unseren Willen." Wenn die im Unrecht sind und durch ihre Maßnahmen zu Bauverzögerungen und evtl. sogar Eröffnungsverzögerungen führen, sind die evtl. sogar für zusätzliche Kosten und Einnahmeausfälle schadensersatzpflichtig. Deswegen hätte ich so oder so das Gerichtsurteil abgewartet. (Aber vielleicht ahnen sie, dass das anders ausgeht und wollen so einen schnellen Verkauf erzwingen.) Und DAS ist für mich ein starkes Stück!! Ich habe nichts dagegen, dass die Eigentümer ihre Rechte prüfen und auch wahrnehmen, sofern sie im Recht sind - so ist das in einer Demokratie, aber ich habe wohl was gegen deren Stil, einfach über die Gerichte hinweg Dinge erzwingen zu wollen. |
|||
Tobi Neu 17.03.2005 Donnerstag, 17. März 2005 14:24 | ||||
Tobi
Köln Deutschland . NW |
Aber die Stadt Brühl ging nach den vorliegenden Aussagen auch davon aus, daß der Bau mit dem Grundstückseigner abgesprochen sei. Du mußt doch schon zugeben, daß es ungewöhnlich ist, derartig weitreichende Arbeiten durchzuführen, ohne zuvor die Erlaubnis des Eigentümers einzuholen, oder? Naja, wenn der Vertrag Bebauungen zulässt und bisherige Bebauungen auch nie ein Problem waren, wer ahnt dann, dass das dann jetzt auf einmal anders ist. Zumal ja die Bebauung eine Wertsteigerung darstellt (wir hatten ja sogar alle Angst, dadurch hätten die Eigentümer das PHL nach Vertragsablauf in der Hand). Ob der Eigentümer wirklich nicht unerrichtet war, ob er das überhaupt musste und wenn ja, wer den Fehler gemacht hat, können wir sicher nicht beurteilen. Das muss das Gericht klären. Aber darauf will der Eigentümer ja nicht warten, sondern hat trotzdem einfach schon mal den Vertrag fristlos, einseitig und vor Ablauf gekündigt. Auch ich will, dass der Eigentümer zu seinem Recht kommt, aber das Ganze soll halt fair und miteinander passieren und nicht gegeneinander und dazu gehört für mich persönlich auch, dass man erst mal das Urteil des Gerichts abwartet, bevor man Nägel mit Köpfen macht. |
|||
Wolfgang Neu 17.03.2005 Donnerstag, 17. März 2005 15:08 | ||||
![]() Wolfgang Müller Würselen Deutschland . NW |
So, hier noch ein Aktueller Bericht:
rundschau-online.de KrCachedContentServer Bin mal gespannt, wie es weitergeht. MfG W.Müller |
|||
Marina Neu 17.03.2005 Donnerstag, 17. März 2005 17:40 | ||||
Marina
Deutschland . NW |
Man kann auch eine andere Rechnung machen: das Phl möchte auf der Fläche eine Attraktion mit einem finanziellen Volumen im zweistelligen Millionenbereich bauen. Es gibt auch kaum Alternativstandorte. Damit besitzt die Fläche einen Marktwert, der wohl eher am oberen Ende der üblichen Grundstückspreise liegen dürfte. Und wenn das Phl schon 10 Millionen Euro für eine Attraktion ausgibt, dann erscheinen mir 500.000 Euro für dieses Grundstück nicht unbedingt angemessen. Das sehe ich aber ganz anders: Wenn ich jemandem ein Grundstück zum Hausbau verkaufe, frage ich ja auch nicht, ob er darauf ein schlichtes normales Haus baut oder eine Prachtvilla mit Pool im Keller. So nach dem Motto: Wenn da was teures gebaut wird, hat er viel Geld, dann will ich auch mitverdienen. Das Grundstück wird schließlich "leer" verkauft und es wird schon seinen Grund haben, dass die Richtwerte der Quadratmeterpreise zwar von der Lage, aber nicht vom Geldbeutel des Käufers abhängen. Vielleicht liegt da auch das Problem: es könnte ja sein, dass die Eigentümer so denken wie Du und sich sagen, wenn da was teures gebaut wird, soll das PHL auch viel bezahlen. Und das PHL sieht es vielleicht eher so wie ich und will "nur" den normalen Grundstückspreis bezahlen und ihn nicht vom Wert der Bebauung abhängig machen. Vielleicht ist deswegen der Verkauf letztes Jahr geplatzt. Ich persönlich finde die Wertbemessung unabhängig von zukünftigen Plänen, sondern vom reinen Grundstückswert, nicht nur logischer, sondern ich finde es fast selbstverständlich. Ein anderes Beispiel: Wenn ich ein Auto kaufe, ist der Preis ja auch nicht davon abhängig, ob ich täglich 100km fahre, also einen großen Nutzen davon habe oder nur mal ab und zu eine Spritztour damit mache, also weniger Nutzen davon habe. Ich finde echt, dass man das nicht so sehen kann wie Du und der Wert zukünftiger Aufbauten nichts mit dem Wert des "leeren" Grundstücks zu tun haben sollte! Viele Grüße, Marina |
|||
Movieparkfan Neu 17.03.2005 Donnerstag, 17. März 2005 18:04 | ||||
![]() Benjamin Pelzer Köln Deutschland . NW |
Ja da hast du vollkommen Recht , und gute Beispiele ![]() |
|||
Action Andy Neu 17.03.2005 Donnerstag, 17. März 2005 18:11 | ||||
Action Andy
Andreas Bitterich Burscheid Deutschland . NW |
Würd nicht sagen, dass Marina Recht hat.
Bei all ihren Beispielen gibt es Konkurrenten. Dem Phantasialand wird ber keine zweite Fläche angeboten auf der sie alternativ bauen könnten. Wenn ich aber zu Mercedes gehe und ein Auto kaufen will, mir aber kein guter Preis gemacht wird, dann geh ich eben zu BMW. |
|||
Tobi Neu 17.03.2005 Donnerstag, 17. März 2005 19:06 | ||||
Tobi
Köln Deutschland . NW |
Bei all ihren Beispielen gibt es Konkurrenten. Dem Phantasialand wird ber keine zweite Fläche angeboten auf der sie alternativ bauen könnten. Wenn ich aber zu Mercedes gehe und ein Auto kaufen will, mir aber kein guter Preis gemacht wird, dann geh ich eben zu BMW. Ich finde schon, dass Marina recht hat und finde das Autobeispiel echt klasse. Um mal beim Beispiel zu bleiben: klar hat der Käufer dann die Chance anderswo hinzugehen, aber umgekehrt muss man auch sagen, wenn der Verkäufer das bei allen Kunden so macht, hat er keine Kunden, weil die alle anderswo hingehen. Deswegen kann er es sich nicht leisten zu viel zu verlangen. Übertragen aufs PHL heißt das: für das PHL ist die Fläche zwar sehr wertvoll, für andere aber nicht. Also muss der Verkäufer sich auch ein wenig nach dem PHL richten. Ansonsten könnte das PHL ja sagen: wir bebauen erst den P1 und verlängern auch nicht den Pachtvertrag und dann hat der Eigentümer erst mal gar nichts mehr und wird dann froh sein, wenn er verkaufen kann. Und vielleicht könnten die dann sogar Schadenersatz verlangen, weil dann die Einnahmen vom P1 früher ausfallen als erwartet, die Bebauung der jetzigen Fläche erst mal nicht weitergehen kann, schnell für den P1 geplant werden muss und dann natürlich die Einnahmeausfälle, wenn so lange nichts Neues kommt, etc. Wie gesagt, ich wünsche mir auch eine gütliche Einigung, aber ich finde auch, dass die Eigentümer den Verkaufswert nicht von zukünftigen Nutzungen abhängig machen dürfen. |
|||
Action Andy Neu 17.03.2005 Donnerstag, 17. März 2005 20:59 | ||||
Action Andy
Andreas Bitterich Burscheid Deutschland . NW |
Wenn es natürlich die Möglichkeit gibt alternativ auf den P1 auszuweichen dann stimmt dieser Teil von mir ja auch nicht:
Dann hat Marina natürlich Recht. Kann mir nur leider nicht vorstellen, dass es diese Alternative gibt. |
|||
Cologne PinMan Neu 17.03.2005 Donnerstag, 17. März 2005 23:35 | ||||
![]() Köln Deutschland . NW |
Hab die Artikel mal abgeknippst
Bild Köln: Altes Foto und Kreis falsch eingezeichnet.... Da sind die "Feinde" ![]() Express: Mfg Andy |
|||
Wirbelwind Neu 18.03.2005 Freitag, 18. März 2005 01:37 | ||||
![]() Alexander Deutschland . NW |
Ich habe auch überhaupt nicht behauptet, daß Grundstückspreise vom Wert des geplanten Hauses abhängen. Der Wert des geplanten Hauses ist aber ein Anhaltspunkt dafür, wieviel der Käufer wohl zu zahlen bereit ist. Wenn Du ein Grundstück mit Seeblick kaufen willst, und das einzige zum Verkauf stehende Grundstück mit Seeblick gehört mir, dann mußt Du entweder meinen Preis zahlen oder ich behalte mein Grundstück. So einfach ist das. Und wer bereit ist, 10 Millionen für ein Haus auszugeben, der wird im Zweifelsfall auch bereit sein, 1 Million für das Grundstück zu zahlen. Es handelt sich aber nicht um ein "normales" Grundstück, sondern um ein einzigartiges Grundstück. Es gibt kein vergleichbares Konkurrenzgrundstück und deswegen liegt der Wert des Grundstücks auch über den örtlichen Durchschnittspreisen. Seltene Güter sind halt teuerer - so ist das nunmal in der Marktwirtschaft. Einen Oldtimer verkauft man ja auch nicht zu "normalen" Gebrauchtwagenpreisen. Viele Grüße Wirbelwind |
|||
Wirbelwind Neu 18.03.2005 Freitag, 18. März 2005 01:45 | ||||
![]() Alexander Deutschland . NW |
Das Beispiel hinkt wie ein einbeiniger Gnom. Das fragliche Grundstück ist halt kein "normales" Grundstück, sondern ein ganz besonderes. Einen Oldtimer verkaufe ich ja auch nicht zu normalen Gebrauchtwagenpreisen, sondern zu Sammlerpreisen. Ansonsten könnte das PHL ja sagen: wir bebauen erst den P1 und verlängern auch nicht den Pachtvertrag und dann hat der Eigentümer erst mal gar nichts mehr und wird dann froh sein, wenn er verkaufen kann. Daß ich nicht lache. Angesichts der Platzsituation kann es sich das Phl überhaupt nicht leisten, die Fläche längere Zeit ungenutzt zu lassen. Im übrigen steht in dem Bild-Artikel, daß die Eigentümer 700.000 Euro verlangen. Das ist meines Erachtens ein absolut angemessener Preis. Wenn das Phl nicht bereit ist, 700.000 Euro für dieses existenziell wichtige Grundstück zu bezahlen, dann sind sie selbst schuld. Viele Grüße Wirbelwind |
|||
Marina Neu 18.03.2005 Freitag, 18. März 2005 14:17 | ||||
Marina
Deutschland . NW |
Dann hat Marina natürlich Recht. Kann mir nur leider nicht vorstellen, dass es diese Alternative gibt. Also, die ersten Planungen gibt es für den P1 schon, denn letztes Jahr hing die Änderung des Flächennutzungsplan einen Monat im Rathaus aus. Da bin ich extra mal hingefahren um mir das anzusehen: 1. Es gibt Brühler, die nicht wissen, wo das Rathaus ist bzw. es mir völlig falsch erklärt haben. ![]() 2. Die Fläche darf laut diesem Plan zur Hälfte bis 30m bebaut werden und zur anderen Hälfte bis 20m. 3. An den Rändern gibt es Pufferzonen. Natürlich habe ich keine Ahnung, wie weit die Planungen für diese Fläche sind und man müsste ja auch erst die ganzen Firmen beauftragen. Aber ich glaube auch nicht, dass das vorgezogen wird, schließlich hat der jetzige Bau schon begonnen und ich glaube ich nicht, dass man einfach so schnell mit dem P1 beginnen könnte. Gruß, Marina |
|||
Marina Neu 18.03.2005 Freitag, 18. März 2005 14:37 | ||||
Marina
Deutschland . NW |
Das Beispiel hinkt wie ein einbeiniger Gnom. Das fragliche Grundstück ist halt kein "normales" Grundstück, sondern ein ganz besonderes. Einen Oldtimer verkaufe ich ja auch nicht zu normalen Gebrauchtwagenpreisen, sondern zu Sammlerpreisen. Ansonsten könnte das PHL ja sagen: wir bebauen erst den P1 und verlängern auch nicht den Pachtvertrag und dann hat der Eigentümer erst mal gar nichts mehr und wird dann froh sein, wenn er verkaufen kann. Daß ich nicht lache. Angesichts der Platzsituation kann es sich das Phl überhaupt nicht leisten, die Fläche längere Zeit ungenutzt zu lassen. Im übrigen steht in dem Bild-Artikel, daß die Eigentümer 700.000 Euro verlangen. Das ist meines Erachtens ein absolut angemessener Preis. Wenn das Phl nicht bereit ist, 700.000 Euro für dieses existenziell wichtige Grundstück zu bezahlen, dann sind sie selbst schuld. Viele Grüße Wirbelwind Also für den Oldtimer und das Seegrundstück gibt es aber vielleicht auch andere Interessenten (wenn nicht, würde der Verkäufer auch da mit dem Preis runtergehen, wenn er nicht zu sehr daran hängt), während diese Fläche am PHL wirklich nur fürs PHL interessant ist und sonst für niemanden, sprich ohne das PHL bekäme er sie gar nicht verkauft oder nur für sehr viel weniger (sogar noch weniger als der "übliche" Marktpreis bei der Lage zwischen Park und Autobahn). Aber die 700 000 hören sich zumindest schon mal nicht ganz so astronomisch an (wenn die BILD-Angaben stimmen, bei denen weiß man ja nie), wie ich mal befürchtet hatte. Wenn Tobis Zahlen stimmen, kann man sich ja vielleicht in der Mitte treffen und 600 000 sagen?! Naja, die werden das schon verhandeln, ich kenn die Zahlen, die sowas wert ist, nicht so. Ich hoffe echt, dass es da bald zu einer vernünftigen Lösung kommt. Ich habe ja schon öfters gesagt, dass ich einen Kauf durchs PHL bevorzugen würde. Mal sehen, wie es weitergeht. Gruß, Marina |
|||
Mafiaboss Neu 18.03.2005 Freitag, 18. März 2005 20:27 | ||||
![]() Ricky Köln Deutschland . NW |
Hi,
Die Wander-Webcam hat wieder zugeschlagen. ![]() Es gibt wieder ein paar aktuelle Bilder von der Baustelle. phantasialand-bruehl.de baufotos.html phantasialand-bruehl.de phl_im_winter.html Mfg: Ric |
|||
summse Neu 19.03.2005 Samstag, 19. März 2005 20:34 | ||||
summse
Sonja Köln Deutschland . NW |
Hallo Ricky
es freut mich immer neue Bilder von dir zu sehen. Es hat sich ja doch einiges getan, gemäß den Umständen. "Wanderwebcam" klasse Ausdruck. Danke für die schönen Bilder. Liebe Grüssle SOnja |
|||
Gehe zu Seite Zurück 1, 2, 3 ... 24, 25, 26 ... 52, 53, 54 Weiter |
Der Autor hat fehlerhaften BBCode produziert. | |
Der Autor hat das Thema im falschen oder unpassenden Forum eröffnet. | |
Dieses im Katalog verzeichnete Thema hat fremdverlinkte Bilder, die inzwischen fehlen. | |
Doppelter Beitrag | |
---|---|
Es wurde mehrfach ein identischer Beitrag erstellt. Bitte benutze diese Funktion nicht für den Urspungsbeitrag und nur, wenn die Beiträge noch vollkommen identisch sind. Bitte nicht den Beitrag bearbeiten und "Bitte löschen" oder Ähnliches hineinschreiben! | |
Ich habe mich vertan oder aus anderen Gründen den Inhalt wärend der Bearbeitungszeit entfernt. Bitte den Beitrag löschen. Achtung, falls es sich um einen doppelten Beitrag handelte, benutze bitte beim nächsten Mal die entsprechende Funktion ohne den Beitrag zu bearbeiten. | |
Dieser Beitrag wurde durch Bearbeitung unbrauchbar, da der eigentliche Inhalt gelöscht wurde. | |
Doppeltes Thema | |
Diese Thema gab es bereits, aber es sind schon einige Antworten vorhanden, bitte zusammenlegen. Gebe bitte das andere Thema an. | |
Dieses Thema gab es bereits. Da noch keine Antworten vorhanden sind kann es gelöscht werden. Gebe bitte das andere Thema an. | |
Link zum anderen Thema * |
|
Änderung / Löschwünsche von Mitgliedern | |
Ich wünsche eine kleine Änderung an meinem Beitrag. Bitte beachte, dass Änderungen nur in Ausnahmefällen durchgeführt werden. Wenn durch die Änderung ein abweichender Sinninhalt entsteht, oder nachfolgende Beiträge inhaltlich bezuglos werden, wird keine Änderung vorgenommen. | |
Bitte teile deinen Wunsch direkt dem Autor mit, dieser kann sich dann gerne an uns wenden. Du kannst im Folgenden direkt mit dem Autor kommunizieren. | |
Beiträge werden in der Regel nicht gelöscht, insbesondere dann nicht, wenn eine weitere Diskussion bereits entstanden ist. In begündeten Ausnahmefällen führen wir eine Löschung durch, zum Beispiel wenn der Inhalt rechtlich bedenklich ist oder die Rechte von Dritten verletzt werden. In der Regel reicht aber auch hier eine Änderung mit Entfernung der relevanten Teile. Wenn du eine Löschung wünschst teile uns hier bitte eine ausführliche Begründung mit. Verzichte bitte auf wiederholte Meldung oder die Kontaktierung eines Team-Members, wenn dem Löschwunsch nicht stattgegeben wird. | |
Die Löschung eines Beitrages kann nur der Autor selbst beantragen, und auch nur in einzelnen begründeten Ausnahmefällen. Bitte teile deinen Wunsch direkt dem Autor mit, dieser kann sich dann gerne an uns wenden. Du kannst im folgenden direkt mit dem Autor kommunizieren. | |
Bitte teile deinen Wunsch direkt dem Autor mit, dieser kann sich dann gerne an uns wenden. Du kannst im folgenden direkt mit dem Autor kommunizieren. | |
Bedenklicher Inhalt / Rechtsverletzung | |
Bitte nur Beiträge melden, die rechtlich bedenklich sind oder in denen gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen wird. Dazu gehören beleidigende, obszöne, vulgäre, verleumdende, gewaltverherrlichende oder aus anderen Gründen strafbare Inhalte sowie andere deutlich unsinnige Inhalte. Ebenfalls können Beiträge gemeldet werden, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Fakten enthalten, welche unautorisiert veröffentlicht wurden. Auch für Parkadministration ungünstige oder problematische Inhalte können gemeldet werden und werden im Einzelfall überprüft. Bitte füge eine Begründung/Erklärung an. | |
Ausführliche Begründung * |