Danke an Nero, der mein "Problem" gut zusammengefasst hat
Selbstverständlich kann und darf das Phl jederzeit sein Jahreskartenangebot ändern, das für mich Unverständliche ist dabei eben nur, dass man bis Ende Sommersaison 2014 "Jahreskarte alt", ab Beginn der Sommersaison 2015 "Jahreskarte neu" und in der Zwischenzeit eben gar nix anbietet. Für mich, als jemand, dessen Phl Besuche hauptsächlich im Winter stattfinden ist das eben sehr ärgerlich. Aber keine Sorge, deswegen brauche ich kein Taschentuch... nur einen größeren Geldbeutel
Da die Infos leider immer noch nicht in Prospekt stehen (und auf der Homepage auch noch ganz verschwiegen werden):
Es gibt noch in einigen Parks Rabatte (Bellewaerde hatte ich ja schon geschrieben). Quelle ist das Erlebnis-Pass Heft, welches man mit dem Kauf bekommt (und hier auch erst in der Neuauflage, in der ersten Auflage stand noch nichts drin).
Belgien
Pairi Daizi (Zoo): 50% auf den regulären Tagespreis
Olmense Zoo: 50% auf den regulären Tagespreis
Bellewaerde: 40% auf den regulären Tagespreis (von den Ausschußtagen steht im Prospekt nichts, aber auf der Belewaerde Homepage)
Bobbejaanland: 50% auf den regulären Tagespreis
Boudewijn Seapark: 50% auf den regulären Tagespreis, Kinder (1m bis 11 Jahre) zu EUR 12,75
Plopsa Coo: 40% auf den regulären Tagespreis
Plopsa De Panne: 40% auf den regulären Tagespreis
Walibi Beglium: 40% auf den regulären Tagespreis
Niederlande
Avonturenpark Hellendoorn: 50% auf den regulären Tagespreis
Plosa Indoor Coevorden: 40% auf den regulären Tagespreis
Das mit dem Preis-/Leistungs-Verhältnis sehe ich genau so!
Besonders, wenn man es innerhalb des Jahres nach Liseberg, Efteling und in den EP schafft
War schon jemand mit dem Premium-Pass in Liseberg? Lt. Prospekt und Homepage hat man dort ja einmalig freien Eintritt - bezieht sich das wirklich nur auf den Eintritt (Admission = 95 SEK) oder bekommt man das Wristband für unbegrenzte Nutzung aller Attraktionen (All-in-One = 440 SEK)?
Dieses Jahr gibt es eine weitere 'Neuerung' bei Erlebnispass:
Der Unbegrenzte freie Eintritt wurde eingeschränkt:
Es heißt jetzt:
UNBEGRENZTER EINTRITT!*
Spaß & Action im Phantasialand: ein ganzes Jahr, so oft Sie wollen!
Und unter dem Sternchen steht dann:
* Vom freien Eintritt ausgenommen sind bis zu fünf Sonderöffnungstage pro Jahr, die als solche im Saisonkalender gekennzeichnet wurden oder spätestens vier Wochen vor Veranstaltung angekündigt werden.
4 dieser 5 Tage sind übrigens schon bekannt:
Erleben Sie an den vier Sonderöffnungstagen 08. Juli, 22. Juli, 05. August und 19. August 2017 die Celebration Days im Phantasialand von 09:00 bis 24:00 Uhr.
Allerdings kann man sich für einen dieser 4 Tage anmelden und kommt dann wohl trotzdem kostenlos rein.
Frag mich doch was einfacheres. Ich denke aber, das Betrifft Dich auch. Bei meiner ersten Jahreskarte stand im Heft auch noch kein Rabatt für bestimmte Parks. Trotzdem habe ich sie ja bekommen. Nebenbei hast Du bestimmt doch auch heute den Newsletter mit der Einladung bekommen (nur deswegen weiß ich es).
Ich frage mich nur gerade, ob ich damit jetzt trotzdem ein Ticket holen könnte, obwohl mein aktueller Erlebnisspass zu diesen Zeitpunkt gar nicht mehr Gültig ist.
Wenn dein Erlebnispass zu den Sonderveranstaltungstagen noch gilt, sollte für dich das gleiche wie für neue Jahreskarten gelten. Auf der Homepage findet man nur folgende Aussage:
Wir laden Sie als Erlebnis-Pass-Inhaber an einem dieser vier Sonderöffnungstage* ein:
Samstag, den 08. Juli 2017
Samstag, den 22. Juli 2017
Samstag, den 05. August 2017
Samstag, den 19. August 2017
Die Anmeldung erfolgt über das untenstehende Formular. Das Angebot gilt nur für Inhaber eines gültigen Erlebnis-Passes. Pro Erlebnis-Pass-Inhaber wird nur ein Termin vergeben. Das Kontingent pro Termin ist begrenzt. Weitere Details erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung.
*Vom freien Eintritt Ihres ERLEBNIS-Passes ausgenommen sind bis zu fünf Sonderöffnungstage pro Jahr, zu denen die vier Celebration Days zählen. Wir freuen uns aber, Sie zu einem der Celebration Days einzuladen!
Ich frag mich nur ob das rechtens ist. Denn bei der Unterschrift des Vertrags hatte der noch andere Inhalte. Jetzt werde ich schlechter gestellt. Und das kann eigentlich nicht richtig sein.
Bei den Freieintritten in andere Parks dürfte eine nachträgliche Einschränkung weniger kritisch sein da Zugabe, die Eintritte in den Park für den man gekauft hat einzuschränken halte ich für rechtlich schwer haltbar.
snoop: Frag doch mal nach im Park wie sie das handhaben wollen.
Ich habe auch im letzten Jahr den Erlebnis-Pass gekauft (31.12.) - und im Begleitheft stand drin, dass bis zu fünf Sonderöffnungstage vom freien Eintritt aufgenommen sind:
Was beim PHL Blöd ist ist, das man die AGBs nicht einsehen kann (wie auch sämtliche Vorteile). Bei SKY steht ja z.B. auch in den AGBs das sich das Programmangebot verändern (verschlechtern) kann und das man sich aufgrund von veränderungen im Markt das Recht von Preiserhöhung vorbehält. Vielleicht hat sich das PHL ja auch so abgesichert (so nach der Devise, der Park behält sich vor innerhalb der Laufzeit das Leistungsspektrum zu verändern).
In übrigen habe ich gerade mal bei wayback nachgeschaut. Am 23.12. stand es schon so auf der Homepage. Am 19. August allerdings noch nicht. Leider gibt es von der Zeit dazwischen keine Snapshots der Seite, so das ich nicht sagen kann, ab wann es diese Einschränkung gab.
Ich habe auch im letzten Jahr den Erlebnis-Pass gekauft (31.12.) - und im Begleitheft stand drin, dass bis zu fünf Sonderöffnungstage vom freien Eintritt aufgenommen sind:
Bei mir steht nichts von Sonderöffnungstagen im Flyer. Der Absatz endet mit "... während der regulären Öffnungszeiten."
Ich werde mal beim Park nachfragen.
Nun, ich würde jetzt einfach mal blöd behaupten, dass diese "Sonderöffnungstage" eben nicht zu den regulären Öffnungszeiten zählen. Sonst wäre es ja keine Sonderöffnung.
Premium- und Kids-Pass ermöglichen während ihrer Gültigkeit den freien Eintritt in den Park an allen Tagen im Jahr während der regulären Öffnungszeiten.
So der Text vom 04.09.2016 als ich meinen Pass geholt habe.
An den vier bisher genannten Tagen sind aber nun keine reguläre Öffnungszeiten. Ist zwar ein bisschen schwammig, aber wer will jetzt den Park deswegen verklagen?
An zwei von den vier Tagen kann ich eh nicht, für einen habe ich mich jetzt angemeldet. Gehen mir also maximal zwei Tage durch, falls es noch einen fünften Tag in 2017 geben sollte.
Wenn schon Scheiße, dann Scheiße mit Schwung Rettet die Turbine!
Meine Güte: Heult ihr jetzt echt hier rum, weil ihr möglicherweise nicht die Ehre haben werdet, euch an allen vier Abenden durch einen vermutlich rappelvollen Park quetschen zu dürfen?
Und nein, ich finde es auch nicht richtig, solche Dinge nachträglich zu ändern (sofern das denn geschehen ist). Aber daraus so ne Aktion zu machen, zumal man sich ja als Jahreskartenbesitzer für einen Termin anmelden kann. Und das genügt meines Erachtens auch und ist im Sinne aller die für mich beste Lösung. Denn sonst würde der Park an besagten Tagen noch voller werden und die regulär zahlenden Gäste hätten das Nachsehen.
Und falls das wirklich nirgendwo vorher stand und die betreffenden Leute sich direkt an den Park wenden, wird sich da doch mit Sicherheit eine Lösung finden lassen.
Mir geht es nicht darum, dass ich den Park nicht an allen vier Tagen besuchen kann. Mir geht es ums Prinzip, was fällt als nächstes Weg? Rabatte auf den Hotelpreis oder die Restaurants? Ich habe den Pass damals mit den beworbenen Leistungen gekauft, die nun reduziert werden. Und das kann es meiner Meinung nach einfach nicht sein.
Du hast auf der einen Seite recht, auf der anderen Seite scheint ja schon seit dem Wintertraum die veränderte Formulierung aktiv zu sein.
Und die Interpretation von Markus passt wohl auch. Ich vermute das an diesen Tagen einige Sondertickets nicht gehen werden (2für1 wird man wohl sowieso wieder im Juni/August ausschließen), weil es halt Sonderveranstaltungen sind.
Mich persönlich betrifft es sowieso nicht, weil meine Karte gar nicht so lange Gültig ist. Und bei der neuen steht es ja dann so drin.
Ich denke nicht, dass da in Zukunft noch mehr wegfallen wird. Der Park hat eher kontinuierlich die Rabatte und andere Vorzüge erhöht. Auch in anderen Foren kam diese Thematik schon auf, jedoch muss man bei diesen Sperrtagen denke ich zwischen bewusster Einschränkung und vorausschauender Planung unterscheiden. An diesen Celebration Days wird der Park aus allen Nähten platzen. Wenn dann auch noch alle Jahreskartenbesitzer an allen Tagen kommen würden (ich würde denke ich zumindest für das Feuerwerk mindestens 2 Mal kommen, wenn es gut ist), dann kommt man denke ich schnell in die Situation, dass man für andere Besucher die Tore schließen muss. Und in diese Situation will man denke ich einfach nicht kommen. Da verstößt man lieber die Jahreskartenbesitzer, die sowieso ständig da sind an drei von vier Tagen und bietet die schöne Möglichkeit, an einem das Angebot zu nutzen.
Der Park hätte theoretisch auch die Möglichkeit ohne diese hinzugefügte Klausel die EP-Besitzer nicht reinzulassen, denn es ist ja nur von den regulären Öffnungszeiten die Rede. Da das sehr schwammig formuliert ist, ist der Park selbst bei dieser Regelung denke ich im Recht.
Stand in den AGB/Kaufvertrag vorher nichts von diesen Sondertagen (Und dem Phantasialand ist sicherlich nicht erst gestern aufgefallen, dass der 50. Geburtstag vor der Türe steht) besteht natürlich Vertragspflicht für das Phantasialand.
Wenn ich den Ursprungsbeitrag nehme und die Daten 1:1 aus dem Angebot bestehen und in den AGB keine Ausnahmen (Wie "Sonderöffnungstage") geregelt sind, dann sind einseitige Vertragsänderungen zu lasten des Kunden nicht zulässig.
Siehe: de.wikipedia.org Vertrags%C3%A4nderung
Premium-Pass
- Unbegrenzter Eintritt (1 Jahr gültig ab Kaufdatum)
Anders sieht es natürlich aus, wenn diese Ausnahmen des "Unbegrenzten Eintrittes" vor dem Kauf geregelt sind.
Dass in den AGB die regulären Öffnungszeiten seit jeher erwähnt werden und dass die vier Geburtstagsfeiertage dort eben nicht hinzuzählen müssen und dass dies in diesem Thread schon zwölf Mal erwähnt wurde, ignorierst du, ja? Klar, kann man machen.
Gruß,
Brot
You can live in a car, but you can't drift in a house. - Jeremy Clarkson
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